Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

(Sr 
= 
Gebiohne Dachbod., als Getreidefcheunenze, 161 
von 15° Fuß erforderlich, welche bei kleinen Scheunen 
allenfalls auf 13 Fuß eingeſchränkt werden Tann, 
6.46. 
Höhe der Scheunen. 
Die Scheunen erfordern eine \olhe Höhe, daß die 
beladenen Ernkewagen bequem durch die anzubririgenden 
Einfahrtsfhore durchgefahren werden können. Wird 
nun die Höhe diefer Thore zu 11 bis 15 Fuß angenom- 
men, und bei hölzernen Scheunen die Höhe der Schwelle 
und des über vie Scheunthore zu Tegenvden Sturzholzes, 
fo wie des Rahmftüds, hinzu gerechnet; fo erhält mar 
eine innere Höhe, vom Scheunflur bis an die Balken, 
von 14 bis 15 Fuß, und ſo verhältnißmäßig mehr bet 
maſſiven Scheunen, wenn die Einfahrtsthore ÜberwölbLt 
feyn ſollen. 
Man findet aber auch în einigen Gegenden bis zu 
20 Fuß im Lichten hohe Scheunen, um mehreren Gela| 
zu bewirken. Allein dieß erfordert bei Scheunen von 
Fachwerk \{<on ſehr ſtarkes Holz in den Wänden oder 
eine Verſtärkung der maſſiven Mauern, um dem das 
durch vergrößerten Druck des Gebäudes widerſtehen zu 
fönnen. Dieß iſ wenigſtens in Abſicht der Conſtruction 
zu berú>ſihtigen nothwendig. Vielleicht dürfte aber 
auch das Einbanſen bis ins Dach, beſonders bei fehr 
tiefen, und folglich auch mit fehr Hohen Dächern ver 
ſehenen Scheunen, unbequem werden, 
6. 47 
Breite der PBanfen. we 
Die Länge der Banfen richtet fi) nach der Tiefe 
des Gebäudes; ihre, der Bequemlichkeit wegen angenom? 
mene, Breite aber fann, wie bereits erwähnt worden, 
auf 36 und etliche Fuß geſeßt werden, Letztere muß ſich 
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