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Gebiohne Dachbod., als Getreidefcheunenze, 161
von 15° Fuß erforderlich, welche bei kleinen Scheunen
allenfalls auf 13 Fuß eingeſchränkt werden Tann,
6.46.
Höhe der Scheunen.
Die Scheunen erfordern eine \olhe Höhe, daß die
beladenen Ernkewagen bequem durch die anzubririgenden
Einfahrtsfhore durchgefahren werden können. Wird
nun die Höhe diefer Thore zu 11 bis 15 Fuß angenom-
men, und bei hölzernen Scheunen die Höhe der Schwelle
und des über vie Scheunthore zu Tegenvden Sturzholzes,
fo wie des Rahmftüds, hinzu gerechnet; fo erhält mar
eine innere Höhe, vom Scheunflur bis an die Balken,
von 14 bis 15 Fuß, und ſo verhältnißmäßig mehr bet
maſſiven Scheunen, wenn die Einfahrtsthore ÜberwölbLt
feyn ſollen.
Man findet aber auch în einigen Gegenden bis zu
20 Fuß im Lichten hohe Scheunen, um mehreren Gela|
zu bewirken. Allein dieß erfordert bei Scheunen von
Fachwerk \{<on ſehr ſtarkes Holz in den Wänden oder
eine Verſtärkung der maſſiven Mauern, um dem das
durch vergrößerten Druck des Gebäudes widerſtehen zu
fönnen. Dieß iſ wenigſtens in Abſicht der Conſtruction
zu berú>ſihtigen nothwendig. Vielleicht dürfte aber
auch das Einbanſen bis ins Dach, beſonders bei fehr
tiefen, und folglich auch mit fehr Hohen Dächern ver
ſehenen Scheunen, unbequem werden,
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Breite der PBanfen. we
Die Länge der Banfen richtet fi) nach der Tiefe
des Gebäudes; ihre, der Bequemlichkeit wegen angenom?
mene, Breite aber fann, wie bereits erwähnt worden,
auf 36 und etliche Fuß geſeßt werden, Letztere muß ſich
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