Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

Geb, ohne Dachbod., als Gerreidefcheunenic, 333 
bung tft bei Scheunen von geringerer Tiefe auch an den 
Endgtebeln anzuwenden. Bei den innern Scheidegies 
bein muß, wie fich von felbft verfteht, eine folde Vers 
firebung an beiden Seiten angebracht werden. 
Noch iſ anzumerken, daß, da in hölzernen Scheus- 
nen die Bohlenſparren mit dem úbrigen Giebelverbande 
außerhalb bündig ſeyn müſſen (wie im Grundriſſe Fig. G 
bei w zu erſehen iſ), der Giebelfparren nicht in die 
Srontfchwelle, fondern in die Giebelſchwelle, und zwar 
erſt neben dem Edftiel, außer der Fluck mit den úbri- 
gen Sparren , geſtellt , und daher unterhalb ſeiler als 
die übrigen Sparren -angefertigt wird, fo wie venn übers 
all, wo der Bohlenſparren vor Balken, Stiele und 
dergl. vorbeiſtreiht, erſterer in lestere einzulaſſen iſt, 
Und der Zapfen des Bohlenſparrens, zur Schonung des 
Holzes in der Schwelle, nah Figur 94 F nur aus einem 
einzelnen Brette gemacht werden muß, 
$, 70, 
Einrichtung einer binlänglih hohen Einfahrt , bei ſehr 
niedrigen Umfaſſungsmauern, 
Bei der bisher angenommenen Höhe der Umfaſ- 
ſungsmauern und Wände, welche zugleich die zwe>mä- 
ßige Anbringung der Luftzüge geſtattet , kann auch die 
nôthige Höhe der Cinfahrtsthorwege auf gewöhnliche 
Art erlangt werden. Da aber oft die Erſparung in 
den Baukoſten den Maßſtab zur Höhe der Umfaſſungs- 
mauern geben möchte; fo ift in Fig. 96 D und E eine 
Verbindung angegeben, wie bei einer, nur 10 Fuß h0- 
hen, maſſiven Umfaſſungsmaver , der ‘in Sig. 96 A 
vorgeftellte Berband der Scheune beibehalten, und deſs 
fen ungeachtet die nöfhige Höhe der Scheunenthore von 
12 bis 15 Fuß erhalten werden fann. 
 
	        
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