Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

  
334 IT. Abſchn, Von Anl. u. Conſtr. ſolch. Gebäude, 
zu ſehen, kleine Stichballen zwiſchen den Hauptbalken 
mit Schwalbenfehwänzen an den Seiten angebracht, 
worin die Bohlenfparren fo wohl unten einſtehen , als 
auch in jeder obern Balkenlage vermittelſt Schligen von 
dieſen Stichbalken umfaßt werden. Weiter hinauf, wo 
in. der vierten Etage nur einfache Unterzugsſtänder ftes: 
hen, auf welchen dann auch, wie vorgedacht, nur ein: 
fache Balken liegen, fallen die erwähnten Stichbalken- 
weg, und es vertreten daſelbſt die Hauptbalken deren 
Stelle, wie dieß alles aus dem Längendutchſchnitt 
Fig. 122 B hervorgeht. 
Zu den Unterzugéſtändern und -Unterzügen- muß 
hinlänglich ſtarkes Holz genommen werden. Jedoch 
brauchen die Balfen, bei einer Balfenweite von 3 Fuß 
von Mittel zu Mittel und bei der: vorhin gedachten 
nahen Entfernung der Unterjüge und Unterzugsftändee 
nur in-den Bindern aus ganzem Holze zu. ſeyn. Die 
zwiſchen denſelben liegenden, ſo genannten Freibals 
Fen fönnen, wenn ſie nux wenigſtens ro Zoll hochkanz 
tig find, aus Halbholz gemacht werden, weil in der 
Regel bei Magazinen, wo die Fußböden von Brettern 
gemacht werden, keine Staken oder Windelböden zmwis 
ſchen denſelben ſtatt finden, ja es der luftigen Lage des 
Getreides angemeſſener iſ, die Balken bloß zu bedielen. 
Fn Betreff ‘der Zufammenfegung der doppelten 
Unterzugsſtänder beziehe ih mich auf $. 13. in Theil 
IL. , und bemerfe hier noh, daß die Fundamente unter 
den Unterzugsſtändern mit möglichſter Sorgfalt und 
mit ſehr breiten Grundflächen , dabei mit vielen, aber 
Beinen Abſôpen , oder noch beſſer doſſirend aufgeführt, 
auch auf gutem, feſten Baugrunde angelegt, und hierz 
nächft oben mit einem glatt bearbeiteten Feld s oder fehr 
feſten Sandſtein bedet werden müſſen. Es iſt daher 
ſehr nahahmenswerth , daß die Fundamente unter den 
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