Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

  
356 11. Abſchn. Von Anl. u. Cöuſir. fol. Gebäude, 
dann auch bei dem mehtſten Regenwetter dur< Offens 
laſſung der Luken an der Súdfronte Luft gegeben wers 
den. Jedoch iſt die erſt gedachte Lage gegen Morgen 
und Abend vorzuziehen , weil an ſehr heißen Sommers 
tagen, wo wegen der Hite an der Mittagsfeite die Lu: 
kenthüren verſchloſſen gehalten werden, der Luftzug von 
der andern Seite auch nur gering feyn Fann, 
Kornmagazine auf Aemtern und Vorwerken müſ- 
fen nicht zu weit vom herrſchaftlichen Wohnhauſe ange: 
legt, jedoch aud) nit mit andern, am wenigſten mit 
den, mit Feuerungen verſehenen Gebäuden in Verbins 
dung gefegt werden. Gut-iſt es, wenn ſie vom Haus- 
heren aus feinen Zimmeen überſehen wetden können. 
Große -oder öffentlihe Magazine und Gatzfpeiz 
cher follten nie anders als an fohiffbaren Etrömen 
erbauet werden, um die Koſten der Anz und Abfuhr 
zu erſparen. Jn folhem Falle müſſen ſie dann fo 
nahe als möglich an den Strom geſcgt, und legzterer mit 
einer Schälung verſehen werden, damit die Schiffe nahe 
am Magazin anlegen , und vermittelſt einer, aus dem 
Dache hervorragenden Winde die Güter ſogleich ein - 
und ausgeladen, und von und nach den verſchiedenen 
Böden unmittelbar gefchafft werden können. 
Oft erlaubt es ader der Strom nicht, daß die 
Schiffe jederzeit fo nahe an das Ufer legen fönnen. - Es 
müffen alsdann vom Ufer bis in den fahrbaren Strom 
fo genannte Ladebrüden angelegt werden, welche aug 
eingerammten Pfählen, mit Jochen, Baiken-und einer 
Bohlenbededung darüber, befiehen. 
4. 130 
Son den Hülfsanfialten bei Magazinen. 
Wenn entweder im vorgedachten Kalle, oder bei 
Magazin - Gebäuden ven nur einer Etage So, nicht 
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