Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

    
  
  
    
   
     
  
  
  
  
   
  
  
120 II. Abfchn, VB, Geb., welchenureine einfache 
breif und nicht unter 8 Fuß hoch. Jn Bauerpferdeſällen 
für kleine Pferde müſſen ſelbige wenigſtens 4 Fuß breit 
und 7 Fuß hoch ſeyn. Die 5 Fuß breiten Thúren werden 
zweiflüglicht, damit beim Ein - und Ausgehen der Men- 
ſchen nicht jedesmahl die ganze Thür geöffnet werden darf. 
Anm. Faſt ſole man es für unwahrſcheinlich beiten, daß 
in Beſtimmung der Höhe der Thüren fo leiht gefehlt 
werden. fünnte, gals die Erfabrung beſtätige. Ein Stall 
war fo angelegt, daß die Pferde eine Stufe von bis 8 
Boll hoch auf die Schwelle hinauf ſteigen mußten, Dies 
jenigen Pferde , welche gewöhnlich în dieſen Stalle ſtanden, 
waren theils niht von ſchr großem Schlage ,- theils hat- 
ten fie. fih beim Aus - und Eingehen an dieſen Tritt ges 
wöhnt. Ein freindes großes Neitpferd wurde einft in dieſen 
Stall. gebraht; es ging ſehr gut hinein, weil Pferde, 
wenn ſie eine Stufe binan ficigen follen, gewöhnli< den 
Kopf voraus ſtre>ei. Als aber dies Reitpferd wieder hér- 
aus gefüßrr werden ſollte, hob es aus Furt, Th gegen 
das Latteholz der Thür ¿u ſtoßen, (ungeachtet die Thür 
font hoch genug war,) den Kopf immer höher, und war 
nicht anders hergus zu bringen, als daß das Lattcholz aus 
der Thür heransgefchnitten werden mußte, 
Thorwege werden gewöhnlih an eingemauerte 
Haken gehangen , weil Zargen von der ftarken Erſchüt- 
terung ſehr leiht in der Mauer loſe werden , und dann 
nicht wieder gut zu befeſtigen ſind. Die Thorwege wer- 
den zwar am dauerhafteſten aus Verdoppelung gemacht 
(ſiehe im zweiten Theil Seite 455), jene find ſelbige 
ſehr ſhwer, daher man zuweilen ‘eingefaßte Thorwege 
(ſiche im zweiten Theil Seite 457, Fig. 508) wählt, 
Beſondere kleine Thúren in die Thorwege zu 
machen , iſ für den Verband und die Dauerhaftigkeit 
der Thorwegflúgel immer nactheilig, die TIhüren mögen 
in der Mitte zwiſchen beiden Flügeln, oder in einem der 
Slúgel allein ſeyn, daher immer beffer, die Thüren zum 
gewöhnlichen Ein- und Ausgange beſonders anzulegen, 
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