Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

N 
etna 
n Nod) ers 
ve tödtge: 
U Yard de 
- 
in 
> 
m 
I 
= 
x 
  
innere Einricht, erf,, als Federvieh-Ställe ıc. ı 29 
ſtruction hat au< in einem oficiell geforderten Gutz 
achten die hieſige Cavallerie geftimmt. 
Wenn die Pflaſterung des Standes mit Klinkern 
auf der hohen Kante gehörig gemacht wird, (wie wei- 
terhin vorkommt ,) ſo kann der Stand gehörig rein ge- 
halten werden, der Urin kann dann nicht in oder unter 
dem Stande einziehen und dadurch die Luft verpeſten, 
ſondern es kann derſelbe in der hinter dem Stande be- 
legenen Rinne abfließen. Es ſind daher auch faf in 
allen hieſigen Königlichen Reit -; Wagen - und Caval- 
lerie/Pferdeſtällen die “Stände auf ſolche Art einge- 
richtet. 
Diejenigen, deren Dferde entweder auf allen vier 
Süßen beichlagen find, oder die fonft aus andern Grün 
den von dem Borurthelle für die ausgebohlfen Pferde: 
fände eingenommen find, und dabei Feine Koften feheuen, 
verlangen, daß, um den Abfluß des Urins zu bewir- 
fen, nach Fig. 170 unter den ganzen  ausgebohlten 
Stand hinweg von Mauer- oder Klinkerſteinen ; allen- 
falls nur auf der flachen Seite, ein Pflaſter , und zwar 
moldenförmig gemacht, und eine Abfluß - Ninne unter 
den legten Bohlen zunächſt am Gange angelegt werden 
müſſe. Hiergegen läßt ſi<h einwenden, daß der Urin, 
welcher dennoch in die Bohlen einzieht, immer wieder 
einen ftarfen Geruch verurfacht, : welchen die Pferde,“ 
befonvders wenn ſie liegen, einafhmen müffen. “Der 
Urin, welcher, nur wenn Löcher in die Bohlen gebohrt 
werden, durchfließt, it übrigens fo wenig, daß er fel 
ten in den Abflußrinnen zum Fluß kommt, mithin da- 
felbft verdicdt und den Stall verpeftet, weil öie Rinne 
verdeckt liegt, und in der Regel dann nicht genug darz 
auf geachtet wird, ihn gehörig heraus zu fehaffen. 
Um die nachtheiligen Ausvünftungen zu verhindern, muß 
alsdann Waſſer durch die Kinne gepumpt werden, Wie: 
Theil IL. Abtheil. II, pA 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.