Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

   
rar 
innere Einricht, erf., als Federvieh-Ställe 2c. 181 
eine der Walzen gedrängk werden , durch das Drehen 
der Walze ihre Kniee weniger beſchädigt werden. 
Die Cavalleriſten mögen in einer Kaſerne nahe bei 
dem Pferdeſtalle, oder bei den Bürgern in -der Stadt 
einquartirt ſeyn : ſo ſind Sattel- und Geſchirrkammern - 
nahe am Stalle nothwendig. Außerdem muß bei jedem 
Pferdeſtande eine Anſtalt ſeyn, um das Sattel- und 
Zaumzeug turz vor dem Aufſatteln und nah dem Ab- 
ſatteln einſtweilen anhängen zu- können. Dies geſchieht 
nah Fig. 170 C dadurch , daß , wie bei p zu ſehen, 
72 Fuß von der Schwelle hinauf eine Bohle mit Rie- 
gelhaken dur< Ausſ{<ncidung und Einblattung in die 
Pilarſtiele und Unterzugsſtänder mit eiſernen Nägeln be- 
feſtigt wird. An dieſen Niegel, au< wohl no< an an- 
dere eiſerne in die Stiele befeſtigte Haken, wird das 
Sattel- und Zaumzeug einſtweilen angehangen. Um 
einſtweilen das Puszeug, als Striegel 2c. , anhängen 
zu kônnen, werden noch hölzerne Nägel.Cwie bei I Fig. 
171 A zu ſchen) angebracht. 
Jn der Mitte des Riegelbretts p Fig. 170 C wird 
ferner eine fhmarze Tafel mit der aus weißer Oelfarbe 
geſchriebenen Nummer des Pferdeftands, auch wohl 
der Name des Cavalleriſten , mit Kreide darneben ge- 
\chrieben, befeſtigt. 
Anm. Jn herrſchaftlichen Meitpferdeitälfen wird auch der 
Name des Pferdes auf eine ſole {warze Tafel geſchriez 
ben, und über der Kaufe befeftige; der vorgedachte Niegel 
fällt daſelbſt weg. 
In herrſchaftlichen_Pferdeſtällen, wenn ſolche auf 
die Fig. 180 angegebene Art angelegt ſind, kann auch 
die Frontmauer innerhalb zwiſchen den Fenſtern mit 
Riegeln verſehen und von den Niegeln bis zum Fußbo- 
den, oder wenigſtens auf 4 bis 5 Fuß herab, mit geho- 
belten Brettern bekleidet werden, damit das Geſchirr- 
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
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