Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

188 111, Abſchn. V. Geb., welche nur eine einfache innert 
„„Trôgen nud abgetheilten Umzäunungen für die Füllen 
„und trächtigen Stuten verſehen. Es beſteht aus_ einer Ul 
„Menge Stuten und Füllen, bei. welhen aber keine I 
1 Hengſte, wie bei ganz wilden Geftüten, find. Dieſe 
„werden nur zur Beihälzeit: unter. fie gelaſſen, und À 
„wenn dieſe vorüber iſt, wieder aufgeſtallt. Die’ ganz \ 
„jungen Füllen, welche ' das Jahr tiber gefallen find, | 
„nebſt den eín = iind Zweijährigen, werden zu Winter: 
„anfang in den Stall gebraht, uud den Winter bins 
„durch gefüttert; zum Frühjahr aber wieder unter die 
„im Winter draußen gebliebenen Stuten und drei = bie 
„vierjährigen Füllen gethan, Auch werden ſämmtliche | 
„im Winter draußen blcibende Stuten und Füllen init 
„Stroh und Heu gefüttert, 
„Ein gabmes Geftüt beficht aus einer befiimmten | by 
„und auserleſenen Anzahl von Stuten und Hengſten, à 
„welche in einer dazu ſchi>lihen und fruchtbaren Ge: 
„gend, auf einem‘ großen, mit genugfamer Beide, 
„Ställen und Gebäuden für Pferde, Aufſcher, Wärter 
„und den Roßarzt verſehenen Plaße, eingeſchloſſen ſind. 
„Die Stuten werden in zahmen Geſtüten durch eine be- 
„ſtimmte und zur Beſchälzeir auf das Seſtüt gebrachte i 
„Anzahl Hengſte, vermittelſt der Handbeſchälung , bes ai 
‚lest? Sie bleiben mit allen Füllen den Winter über Fi 
‚bei guter Verpflegung in den Ställen, im Sommer 
„aber werden fie unter der Aufiiht eines Hirten auf die : 
7, Weide gethan, und nur bei ſehr ungünſtiger Witterung den: M 
„des Nachts eingetrieben, un dau 
„Mit einem Militairgeftüte hat es folgende Be: mit den 
„„wandtniß: Wenn die Cavallerie Mangel an Pferden ae 
‚leidet, und der Landesfürft keine bekommen fann: ſo 
„werden die tauglichiten und \<i>li<ſten Stuten des 
„Negiments ausgezeichnet, in der B-ſchälzcit zum Sta- 
„be geſhi>t, und daſelbſt von einer herbei geihaiften 
„, beſtimmten Anzahl - Beſchäler dur< die Handbeſchä- 
‚lung belegt. Nach dem Beſchälen werden die Stuten 
„wieder zu ihren Eskfadrons zurü> geſchi>t, wo dieje- 
„nigen, welche trächtig geworden ſind, bis zum zehnten Y) 
„Monat Dienfte thun, alsdann aber bis zur Geburt tr 1 
„niht mehr zum Dienſte gebraucht werden. Nach der Naar 
  
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