Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

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innere Einricht, erf, als Federvich-Ställerc, 189 
„Geburt bleiben die Stuten mit den Füllen 8 big\14 
¡Tage im Stalle, ‘alsdann aber, werden ſie bci einer 
„jeden Esfkadron, unter der Aufſicht eines Wärters, 
„auf die Weide getrieben, Sind die Füllen ein halbes 
„Sahr alt: fo werden fie von den Stuten getrennt, und 
¡„ſânmtlich an einem beſtiminten Orte bis zum vierten 
„Sabre erzogen, alsdanıt aber unterſucht , und die fick 
„Nöften davon zum Dienſte des Regiments ausgehoben, 
„die andern hingegen verkauft. 
„Wenn aber der Landesherr eite zum Ganzen ver- 
1 hâltnißinäßige ' Anzahl guter Beſchäler mit Auffehern 
„und Wärtern hält, fie im Winter an einem dazu be- 
„ſtimmten Okte aufftallt und futtert,. zur Befchälzeit 
„aber unter der Direetion eines Auffehers, und init 
„den dazu beſtimmten Wärtern in die zur Pferdezucht 
1 \chi>lihſten Gegenden des Landes vertheilt, ünd nach 
„einem mit den Unterthanen darüber getroffenen Vex- 
¡1 gleiche, die zur Sucht fauglihen Stuten derſelben 
„auszeichnen und belegen läßt: fo nennt man dies ein 
„Landgeſtüt.“ 
Jn den Köntgl. Preuß. Landen befanden fich bisher 
mehrere Haupt - und-Landgeſtüte, Ein Hauptge- 
ſt ut iſ ein ſolches, auf welchem von vorzüglich guten 
Hengften und Stuten die gufen Befchäler zugezogen wer- 
den. Auf einem Landgeſtüt aber werden die jun- 
gen Hengſte, nachdem fie ein Jahr alt ſind, erzogen, 
mit den Beſchälern aufgeſtallt , und von da aus zur 
Landbeſchalung vertheilt. 
Um einen ungefähren Begriff von den verſchlede- 
nen hierzu nöthigen Gebäuden zu geben, will ich nur 
einiges von dem Friedrich - Wilhelms + Gefüt 
zu Neuſtadt an der Doſſe erwähnen. 
Auf dem Hauptgeſtüte daſelbſt ſtehen 8 Bes 
\{äler und 92 Skuten, von welchen jährlich ungefähr 
50 bis 60 Fohlen fallen. 
 
	        
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