238 IV. Abſchn. Von Anfertigung der Braugéeräthe,
“Ob das Darrhaus überwölbt ſeyn müſſe oder
nicht, hángt ebenfalls von verſchiedenen Umſtänden ab.
Fſſtt es-nänlih eine Rauchdarre : ſo kann ſolche leicht
feuergefährlih werden, und- alsdann iſt dieſerhalb ein
Gewölbe allerdings nothwendig. Bei kleinen Darren
fann auch ein gewöhnlicher Rauchfang darüber anges
fegt werden, duch welchen zugleich der Dampf mit
abgeführt wird. ft ed aber eine größere Darre, und
zwar von der Art, daß nur durch die Wärme gedarrt
wird: fo Eönnte' eine: Balfendecfe, wie fo eben beim
Braußauſe beſchrieben worden , hinlänglih ſeyn. Da
aber Fie aus dem Malze ſich entwicfelnde Feuchtigkeit
ſich an der Decke ſtark anlegt, und weniger Schwierigs
feit wegen Abführung des Dampfes (als vorhin beim
“ gewölbten Brauhaufe erwähnt wurde) obwaltet: fo
dürfte es ſchon der Dauerhaftigkeit wegen beſſer ſeyn,
das Darrhaus jedesmal zu übermölben; weshalb denn
ſolches auch nicht gern in einer der odern Etagen an-
gelegt wird.
Die Höhe eines Darrhauſes muß, wenn daſſelbe
nicht gewölbt iſt, im Lichten niht weniger als 12 bis
10 Fuß betragen; iſt aber daſſelbe gewölbt und mit
einem Qualmfange verſehen; ſo braucht das Darrhaus
nur. im Lichten ſo hoch gewölbt zu werden, daß das
Gewölbe die nöthigen Gefhäfte nicht behindert,
Das Malzhaus bedarf nur einer ſolchen Höhe,
um darin bequem gehen zu éónnen: dies iſt im Lichten
ungefähr 7 bis 8 Fuß. Eben ſo ho< brauchen auch
nur die Böden zu ſeyn. Die Dede im Malzhauſe und
der Boden kann blos aus der Dielung der obern Etage
beſtehen. Jr aber unter dem in der erſten Etage bes
findlichen Malzhauſe no< ein Keller : fo wuß letterer
ſcon um deswillen gewölbt ſcyn, weil das feuchte Malz
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