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der Brau- und Brennerei: Gebäude ıc. 239
beim Wachſen und Quellen im Malzhaufe einen "mit
Flieſen oder guten feſten Mauerſteinen gepflaſterten
Fußboden erfordert. Auch iſt alódann eine Oeffnung
im Fußboden des Malzhaufes bis durch das Gewölbe
anzulegen, durch welche das Malz ſogleich nach dem
Keller geſchüttet werden kann.
Da úberhaupt in einer Brauerei, Brennerei und
in einem Malzhauſe viel Feuchtigkeit verfchüttet wird:
ſo müſſen die Fußböden in allen dieſen Räumen nicht
nur mit liefen oder Mauerfteinen gepflaftert, *) fons
dern auch mit einem gehörigen Gefälle und Abflußrinns-
fteinen angelegt werden, damit die Feuchtigkeit fo fehnelf
als möglich ablaufe.
*) Das Braubaus und die Brennerei wird auch aus Erfpas
sung zuweilen nur mit Seldfteinen 'gepflaftert, Daß dabei
aber der Abflug nicht jo vortheilhaft wie mit Mauerſteinen
bewirkt werden kann, verſteht ſich wohl von ſelb, Die
Einheigung dagegen wird der Dauer wegen am ¿we>mä-
Bigften nur mit Feldfieinen gepflaſtert.
An einigen Orten findet man den Fußboden des Malz-
hauſes von Dielen, welche aber der vielen Feuchtigkeit
wegen, und weil nicht das ganze Jahr hindurch gemalzt
wird, nicht lange Stand halten.
Die Geſchäfte in einer Brau? und Brennerei ers
fordern hinlängliches Tageslicht; weshalb ordentliche
und hinreichend große Fenſter um fo mehr darin anzus
legen find, weil der Dampf ohnehin ſehr verfinftert.
Dieſe Fenſter müſſen aber nicht zu tief herunter ‘gehen;
damit die Zugluft ſo wenig dem Getränke, als den da:
ſelbſt arbeitenden Perſonen nachtheilig werde. Am
zwecfmäßigſten werden ſie in einer Höhe von 7 bis g.
Fuß von der Erde angebracht, müſſen áver dann fo ho
als möglich an die Dede hinauf gehen, um duch Def:
nung derſelben die ebere Luft zu reinigen. Sie múſſen
außer ‚der Glasansfülung auch. no, beſonders nach