Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

    
23 UI. Abſchn. V, Geh, welche nur eine einfache 
lig gefüttert. *) Zu allem dieſem Behuf iſt die vorge- 
dachte Küche, Keller 2c., ſo wie auch eine ausgemauerte 
Grube fuür-den Spuühlig erforderlich. 
*) Den Sauen, welche ferkeln ſollen, muß kein Spúblig 
aus der Brandtweinbrennerei gegeben werden, weil folde 
mehrentheiis dann verwerfen. 
Daß das gekochte Futter den Schweinen in Trö- 
gen verabreicht werden muß, verfteht ſi< von ſelbſt ; 
alles übrige frodene oder bloß geftamıpfte Futter, als 
Rüben, Kohl ıc., wird ihnen aber blos auf die Sufter- 
fennen vorgeworfen, und die Trôge alsdann voll Waſſer 
gegoſſen , weil es den Schweinen ihrer hißigen Natur 
wegen nie an Waſſer fehlen darf. 
Die Anlage der Maſiſtälle, welche, wie {on ge- 
dacht, am zwe>mäßigſten der Brandtweinbrennerei (wo 
ſolche vorhanden iſt) nahe liegen , unterſcheidet ſich von 
den fo eben erwähnten übrigen Schweineſtällen dadurch, 
daß ſolche keine Futtertennen erhalten, fondern die 
Trôge dergeſtalt gegen die Ställe anliegen , daß die 
Schweine, ohne aus dem Stalle gelaſſen werden zu 
dürfen , daraus freſſen können, wie weiterhin umſtänd- 
licher beſchrieben werden wird. Längs: vor dieſen Tróz 
gen muß aber ein, wenigſtens 4 bis 5 Fuß breiter 
Gang vorhanden ſeyn, auf welchem die Stampftrôge, 
Einbrühbottige ſtehen, und das vorräthig zubereitete 
Futter, (welches den Maſtſhweinen am Ende der Mä- 
ftung jedvesmahl wenig, aber recht oft verabreicht wird,) 
aufbewahrt werden kann. Auf eine Sufterfammer nes 
ben den Maftitällen, zur Aufbewahrung und Zuberetz 
tung des Schrotes 2c. und auf eine Set- und Tränfgrube, 
lestere entweder in der Brenn = oder Brauerei felbft, 
oder. in dem Moaftftalle, muß gleichfalls Rückſicht ges 
nommen werden. 
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
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