Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
44 II. Abichn. VB. Geb,, welche nur eine einfache 
oder Hauptſcheidewänden immer vorzüglicher und dauer- 
hafter bleibt , die Untermauerung unter den Schwellen 
wenigſtens 2 Fuß über die innern Fußböden hoch ge- 
macht werden , damit die Schweine die ausgemauerten 
Fächer nicht erreichen können: Bei ſehr unruhigen und 
großen Schweinen fann es fogar nofhwendig werden, 
felbft die maffine Mauer noch mit Bohlen over ſtarken 
Brettern zu bekleiden, um ſie gegen das Abfcheuern zu 
fhüsen. Diejenigen einern Scheidewände, als z. B. 
an und zwifchen ven Saufothen und Maititällen, wel: 
che Éeine maſſive Untermauerung haben, ſondern nur 
auf den vorgedachten Unterlagern. ehen, werden entwe- 
der um 2 bis 5 Fuß vom Fußboden herauf auf beiden 
Seiten mit Brettern benagelt (ſiehe Fig. 150 B bei €) 
und die obern Fächer mit Lehmſtaken ausgefülit; oder 
es werden wie in Fig. 151 B und A zwiſchen den Sfies 
len, welche auf beiden Seiten Falze haben, die Fächer 
mit Planken oder ſtarken Bohlen von unten bis 5 Fuß | 
hinauf, ausgeſeßt, Alle übrigen Fronten und Haupt- 
\cheidewände , wenn nöhmlich die maſſive Untermaue- 
rung der Fachwerkswände niht hoch genug über den 
Fußboden aufgeführt iſt, müſſen innerhalb der Ställe 
gegen die ausgemauerten Fächer mit Brettern bekleidet 
werden , welches beſonders in den Kempen - und Maf- 
ſtällen nothwendig wird „„weil dieſe Thiere ſehr úppig 
find , und daher die feſteſten Ställe erfordern, 
So wie die mit Planken oder ſtarken Bohlen aus- 
äufegenden Wände eben beſchrieben worden, können auch 
diejenigen interimiſtiſchen Wände gemachk werden, wel- 
  
  
he man bei Éleinern Shweinezuchten innerhalb der gro- 
gen Ställe zu beſondern Abtheilungen anlegt. 
Wenn ein Schweineſtall in ſeinen Umfaſſungs - und 
Haupftſcheidemauern von Lehmpagten, Luftſteinen, oder 
Piſeſtetnen erbauet werden ſollte; ſo treten die oben gez 
  
  
    
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.