Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

Me einfache innere Einricht, erf., als Federvieh-Stäfle rc, 8ı 
Kuhſtälleh \ſehung der Futte erung und des Futlervorraths geſagt 
“lt erfor: worden iſt t, nähmlic) daß darin das grüne Futter und 
det Laden der der Hâckſel geſchnitten und aufbewahrt werden foll. 
Anm. Pn Iemanden, der hierbei in zu großer Ungewiß- 
Heit {weben ſollte, einigermaßen zu rathen, fann man 
  
AUN annehmen, daß auf jedes Stúck Nindvieh 4, 5 bis 6 Quas 
den, und dratfuß (wenn die Kammern gehörig im Stalle vertheilt, 
1 1 he i und jede derſelben niht zu ſ<mal angelegt 
wird) hinlänglich ſind. 
Jn jeder ſolhen Futterkammer muß eine Oeffnung 
in der Decke zum Hinunterwerfen des :Sfrohes und 
Ye KA nt Heues, auch eine Treppe nach dem Boden vorhanden 
on ſeyn; und werden die Sutterfammern, wie 68 eigent- 
dtfelben, lich feyn follte, jevesmahl neben ven Schlaffammern 
Berti angelegt, ſo kann man zugleich den Vortheil erhalten, 
¡bue vou die daß die Schlaffammern, welche ohnehin nicht die Höhe 
inal, md des Stalles bevurfen, unterwölbt, und diefe Keller zu 
Pont Rúben, Kohl, Kartoffeln 2c: , theils fúr die Kuhmmelfe- 
Br rei; theils fúr die Wirthfchaft felbft gebraucht werden 
a können. Der Theil dieſer Kelleï,- welcher zum Kuhſtalle 
¡dt gebraucht wird, hat dann ſeinen Eingang unmittelbar 
die Bee von ven Fufterfammern ,. ver Theil für vie Wirkhfchaft 
fire aber fannt feinen Eingang vom Hofe aus. erhalten. 
or Diefe Keller; fo vie die Futterfammern, müffen mit 
Pub Feld - oder Mauerſteinen gepflaſtert ſeyn. 
us iet Wenn mit Brachfutter gefütfert werden foll, und 
1 lhe es‘ if nicht unmittelbar oder ganz nahe am Kuhſtalle ein 
fogenanntes Molkenhaus; \o muß in „einer der Futterz 
2 fammern ein Feuerherd- mit eingemauerten Keſſeln anz 
r gelegt werden. Dergleihen Anlagen erfordern aber, 
a der Feuerficherheif wegen, eine forgfältige Abſonderung 
von dem úbrigen Stallgebäude, allenfalls durch maſſive 
E bis indie Spige reihende Brandgiebel. «Eine ſolche 
Ki mit einex Feuerung verſehene Futterkammer muß daher 
kung Theil IL, Abtheil, IL 5 
 
	        
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