Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
  
  
  
Ged, ohne Dachboden , als Getreideſcheunen 1. 161 
von 15 Fuß erforderlih, welche bei fleinen Scheunen 
allenfalls auf 13 Fuß eingeſchränkt werden fann. 
$. 46, 
Hôhe der Scheunen, 
Die Scheunen erfordern eine ſolche Höhe, daß die 
beladenen Erntewagen béquem durch die anzubringenden 
Einfahrtsthore durchgefahren werden können, Wird nun 
die Hohe dieſer Thore zu 11 bis 13 Fuß angenommen, 
und bei hölzernen Scheunen die Höhe der Schwelle und 
des über die Scheunthore zu legenden Sturzholzes, . ſo 
wie des Nahmſtücks , hinzu gerechnet; fo erhält man 
eine innere Höhe, vom Scheunflur bis an die Balken, 
von 14 bi8 15 Fuß, und fo verhältnißmäßig mehr bei 
maſſiven Scheunen , wenn die Einfahrtsthore überwölbt 
ſeyn ſollen. 
Man findet aber aud) in einigen Gegenden bis ¿u 20 
Fuß im Lichten hohe Scheunen, um mehreren Gelaß zu 
bewirten, Allein dies erfordert bei Scheunen von Fach- 
werk ſchon ſehr ſtarkes Holz in den Wänden oder eine Ver- 
ſtärfung der maſſiven Mauern, um dem dadurch vergröz 
ßerten Druck des Gebäudes widerſtehen zu können. Dies 
iſt wenigſtens in Abſicht der Conſtruction zu berückſichtigen 
nothwendig. Vielleicht dürfte aber auh das Einbanſen 
bis ins Dach, beſonders bei ſehr tiefen, und folglich auch 
mit ſchr hohen Dächern verfehenen Scheunen, unbequem 
werden. 
$. 47, 
Breite der Banfen. 
Die Lange der Banſen richtet ſich nah der Tiefe des 
Gebäudes; ihre, der Bequemlichkeit wegen angenom- 
mene, Breite aber fann, wie bereits erwähnt worden, 
auf 30 und etliche Fuß geſeut werden, Lettere muß fich 
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