176 1. Abſ<n. Von Anlage u. Conſtr. ganz hohler
hinlänglicher Höhe belegt werden. Eben fo Éônnen die
Haken zum Einhängen der Thorwege in Lehmmauern
nicht ihre hinlängliche Feſtigkeit erhalten ; daher es noth-
wendig iſt, in jedem Thorwege oder jeder TShüre nad)
Fig, 33 ein verſ<hwelltes und verriegeltes: Gerüſte, wels
<es mit den obern Lattehölzern verzapft wird, anzubrin-
gen. Zwiſchen den beiden Schwellen des Gerüſtes fann
der Raum mit Feldſteinen ausgepflaſtert werden,
Ferner iſt es bei Lehmmauern nothwendig, überall,
wo größere Oeffnungen, Behufs der Luftzüge, angelegt
werden ſollen, ordentliche Zargen von ſchwachem Kreuzs
holz, mit hinlänglih langen Ohren und Vertiefungen
(ſiehe Theil I. Fig. 135) zur Befeſtigung derſelben anzu-
bringen.
Endlich iſ in Betreff der äußern Schlufgiebel noh
zu bemerken, was bereits im erſten Theile, Seite 485
Fig. 160, erwähnt worden, daß, weil ganz bis in die
Dachſpitze hinauf gehende Giebel von Lehmfteinen nicht
haltbar ſind, ſolche oberhalb gewöhnlich von Fachwerk
gemacht , und mit dem, Fig. 160 daſelbſt angegebenen
Schlaggebrett verſchen werden müſſen. - Es fann
aber der Dachgiebel auch von ausgemauerten, und mit
einem halben Stein maffiv verblendetem Fachwerk
gemacht werden, wenn auch unten der ftärfere Giebel
ganz von Lehmpaßen, oder noch beſſer gleichfalls von
Lufétſteinen mit einer Verblendung von z Stein gebranns
ter Steine gemacht wäre.
Yon der Bauart der Scheunen aus geſprengten
Feldſteinen iſt das hinlängliche bereits $. 6 geſagt worden.
$. 54.
Von Anfertigung der Tennen oder Scheunfluren.
Ein guter, feſter und ebener Tennenboden iſ
in Scheunen einer der vorzüglichſien Gegenſtände y weil
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