Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

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204 I. Abſ<hn. Von Anlage und Conſtr, ganz hohler 
10fußigen Entfernungen über einander, verbunden wer, 
den. Die äußere Kante der Bohlenfparren wird gemwöhnz uf, di 
lich ſchon durch die, darauf genagelten Dachlatten in ihrer ee 
gehörigen Richtung erhalten. 
6) Das, [was hier zur Verhinderung des Ausbie- 
gens der Sparren mit ihren Flächen angegeben worden, 
dient zugleich zu dem, bei jedem Dache nöthigen Län- 
genverbande. Bei Gebäuden, an welchen das Bohs 
lendach zwiſchen ¿wei ſtarken, maſſiven Giebeln, oder 50 8B ( 
zwiſchen zwei Walmen eingeſchloſſen iſt, wird dieſe Vor- nam 
richtung mit gewöhnlichen, jedoch fleißig und feſt anges mni die ru 
legten Windlatten (fiehe im ¿weiten Theil Seite 215) nder héleral 
vollkommen hinreichen. Allein wo dergleichen ſtarte Gies furn merd 
bel oder Walme fehlen, da muß durch ordentliche Rahms- Dinae det 
bölzer und eine vollſtändige Verſtrebung nach der Länge 
der Gebäude geſorgt werden, wie in der Folge angewieſen 
werden wird. 
/ Die, oben in der Spibe liegende Forſtbohle, von 
der im zweiten Theile gehandelt worden, hat- man 
nad) der Zeit verfchiedentlic) anders angebracht, namz 
lich fo, daß die Sparren nik mehr dagegen anſtehen, 
ſondern ſih ſelbſt überblaffen, oder in eins zuſammen 
laufen. Längere Sparren müſſen überdies in einzelnen 
Stücken aufgerichtet, und nah dem Aufrichten erſt 
oben mit einander verbunden werden, weil große Bo- Fig 
gen im Ganzen ſehr leiht beim Aufrichten zerbrechen No. 
würden. Die Sorfibohle, welhe überhaupt nur als > 
ein Rahm oben im Dache betrachtet werden Fann, in 
wird dann über die zufanmen gefeßten. Sparren. eins Ei. 
gefämmt. En. 
7) Als eine allgemeine Regel if ferner das fleiz 
fige Zufammennageln der einzelnen Bretts 
ſtücke zu einem Sparren zu beobachten. Er 
Es geſchieht ſoles gewöhnlih mit Nägeln aus ſchr en 
 
	        
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