Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
212 1. Abf{<n, Von Anlage und Conſtr. ganz hohler 
fonntez ſo iſt die Beſorgniß entſtanden , daß, wenn dex 
untere Zapfen der Bohlenſparren , oder der Balkenkopf, 
oder die Schwelle, worauf die Sparren ſtehen, etwa 
ſchadhaft werden, und einer der Sparren ſih dadurch 
auch nur um ein weniges herunter ſeßen ſollte, derſelbe 
ſich leicht oben aus ſeiner Verſaßung in der Forſtbohle 
heraussiehen, und dag Dad) dadurch wandelbar werden 
fönnte. Es iſt alſo für beſſer befunden worden, die 
Forſtbohlen niht mehr in vorgedachter Art anzubringen, 
fondern die Sparren in ihrer Epige nach Fig. 93 B ge- 
genfeitig zur Hälfte über einander zu blaften, und 
ſelbige zuſammen zu nageln, dagegen aber, um dennod) 
durch eine Forſibohle eine Verbindung nach der Länge 
des Dachs zu erhalten, leßtere nah gedahter Figur der- 
geſtalt einzuziehen, daß die an ihren Spißen zuſammen 
geblatteten Sparren 15 bis 2 Zoll in die Forſtbohle, 
und dieſe auf die , an den Seiten der Sparren angenagek 
ten, Querſtücken (oder Zangen) ebenfalls eingelaſſen 
wird, wie ſolhes aus dem, in vorgedachter Figur mit 
punktirten Linien angehängten Längen - Profil b der Forſt- 
bohle, und den darauf bemerkten Einſchnitten deutlich zu 
érſchen iſt. 
Weniger gut, jedo< für kleine Bohlendächer hin- 
länglich, wird die Forſtbohle nah Fig. 93 C über die 
Sparren in ſelbige eingelaſſen. Zur Haltung der Forſt- 
bohle dienen alsdann die, an den Seiten angebrah- 
ten, und auf die Sparren genagelten Knaggen, wo- 
durch zugleih die ſtumpfe Spiße der Sparren etwas 
fteiler wird. 
Bei fehr tiefen Gebäuden fünnen auch, anſtatt dex 
Forſtbohlen, Nahmſtücke von Kreuzholz in die Eten 
der, an die Sparren angenagelten, Brettriegel (Zangen) 
eingelaſſen werden. 
  
 
	        
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