Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
  
Geb, ohne Dahbod., als Getreidefheunen x. 215 
außerdem, nebſt den, aus 25 zölligem Bohlenholze beſte- 
henden, oberen Knaggen oder Sattelhölzern a c, mit 
Brettſtücken h ( Forſizangen) zuſammen genagelt, auf 
welche leßtere die dreizöllige Forſtbohle , oder ein Forſt- 
rahmen e, übergetämmt iſt. 
Bei dieſer flachen Bogenform der Sparren können, 
felbft aus geraden, nur 15 Zoll breiten Brettern, die 
Brettſtücke noch etwas über 7 Fuß lang erhalten, und 
alſo deſto ôfters genagelt werden. Die Dicke der Bohlen- 
ſparren beſticht für ſol<he Dächer, von nur 36 Fuß. Tiefe, 
aus zwei, 17 Zoll ſtarken, ſo genannten Tiſchlerbrettern z 
die untern Knaggen aber müſſen, wegen der oben beſchries 
benen Verbindung, aus 5 zöligem Kreuzholze gemacht 
werden. Die Conſtruction des untern Baues nebſt der 
Balkenlage bleibt übrigens, wie im zweiten Theile Fig. 
8 vorgeſtellt worden. 
Bei einem Dachverbande der Scheunen auf gewöhns 
lihe Art mit geraden Sparren beſteht der Längenver- 
band nur aus den Bändern in den Dachſtielen, wobei 
die Dachrähme mit den Giebeln verankert werden. Da 
nun an dent, Fig. 95 vorgeſtellten , Scheunenverbande 
die Dachrähme nebſt den Dachſtiel- Bändern zum Längen- 
verbande fehlen z ſo iſt nôthig, aber aut) hierbei hinläng- 
li, wenn einige ſchmale Bretter als Windrispen ſo wohl 
gerade, als ſchräge unter die Bohlenſparren befeſtigt und 
mit den Giebeln verankert werden. 
$, 67. 
Anwendung der Bohlınjparren, um daraus ein ganze 
Scheunengebäude zu verbinden, 
Vergleicht man den Verband einer Scheune, nah 
der beſchriebenen Fig. 95, gegen die, bisher gewöhn- 
lichen und in Fig. 8 des zweiten Theils vorgeſtellten 
Scheunengebäude mit deutſchen Dächern; fo erfors 
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