Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

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Geb, ohne Dachbod-, als Getreideſcheunen xc. 223 
bung iſt bei Scheunen von geringerer Tiefe auch an den 
Endgiebeln anzuwenden. Bei den innern Scheidegiebeln 
muß, wie ſich von ſelbſt verfieht, eine folche Verſtrebung 
an beiden Seiten angebracht werden. 
Noch ift anzumerken, daß, da in hölzernen Scheu- 
nen die Bohlenſparren mit dem übrigen Giebelverbande 
außerhalb bündig ſeyn müſſen (wie im Grundriſſe Fig. G 
bei w zu erſehen iſ), der Giebelſparren nicht in die Front- 
ſhwelle, ſondern in die Giebelſchwelle, und ¿war erſk 
neben dem Ecfſtiel, außer der Flucht mit den- übrigen 
Sparren, geſtellt, und daher unterhalb ſeiler als die 
übrigen Sparren angefertigt wird, fo wie denn überall, 
wo der Bohlenſparren vor Balken, Stiele und dergl. vor- 
beiftreicht, erſterer in leßtere einzulaſſen iſ, und der Zap- 
fen des Bohlenſparrens, zur Schonung des Holzes in 
der Schwelle, nach Figur 94 F nur aus einem einzelnen 
Brette gemacht werben muß, 
$. 70. 
Einrichtung ciner hinlänglich hohen Einfahrt , bei ſchr 
niedrigen Umfaffungsmauern, 
Bei der bisher angenommenen Höhe der Umfaſſungs- 
mauern und Wände, welche zugleich die zwe>mäßige An- 
bringung der Luftzüge geſtattet, kann auch die nöthige 
Höhe der Einfahrtsthorwege auf gewöhnliche Art erlangt 
werden. Da aber oft die Erſparung in den Baukoſten 
den Maßſtab zur Höhe der Umfaffungsmauern geben 
möchte; fo ift in Fig. 96 D und E eine Verbindung ange: 
geben, wie bei einer, nur 10 Fuß hohen, maſſiven Um- 
faſſungsmauer , der in Fig. 96 A vorgeſtellte Verband 
der Scheune beibehalten, und deffen ungeachtet die nô- 
thige Höhe der Scheunenthore von 12 big 15 Fuß erhal 
ten werden Fan. 
 
	        
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