Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
  
  
  
306 1. Abſhn. Von Anlage u. Eonſtr. ſolcher Geb,, 
Die Sparren werden , bei ihrer Länge von etwa 24 Fuß 
und bei ihrer Entfernung von etwa 3 Fuß, 6 Zoll bo 
und 5 Zoll breit gemacht, 
Die Treppen müſſen wegen ihrer Breite von 4 Fuß nicht 
anders, als aus 3 zölligen Bohlen zu den Wangen, und 
23 zöligen Bohlen zu den Stufen gemacht werden. 
Die Unterzüge ſo wohl unter der erſten als zweiten Bal- 
fenlage Fönnen bier, da zwei vorhanden find, 10 Zoll bod) 
und 9 bis 10 Zoll breit werden. Bei der geringen Entfer: 
nung, in welcher die Unterzugsftänder nad) der Fänge aus 
einander ſtehen, ſind feine Bänder daran erforderlich, 
$. 105. 
“Franzöſiſche Bauart der Schuppen, 
Die, auf den Boulevards in Paris befindli: 
chen Nemiſen der Wagenhändler 1c. haben, bei 
mehrentheils ſehr anſehnlicher Tiefe, innerhalb einen 
ganz freien Raum, und ſind mit einer Dachconſtruction 
verfehen, ‘die wegen ihrer beſondern Leichtigkeit beim er- 
fien Anbli dem Kenner einige Bewunderung abnöthigt, 
Anmerkung. Nachſtehende Beſchreibung und Zeichnung , nebſt 
mehrern andern dergleichen, überſandte mir der Architect 
Herr Louis Catel, als er ſ< im Jahre 1799 in Paris 
befand. Bei meiner Anweſenheit daſelbſt im Jahre 1803 
habe ich mich hernach felbft davon überzeugt. 
Von den verſchiedenen Verbänden derſelben theile ih 
in Fig. 118 die Dachvecbindung eines ſolchen Schup- 
pens mit, deſſen Tiefe 42 Fuß beträgt. Die Balten 
ſind von doppelten, einen Zoll ſtarken, zuſammen ge- 
nagelten Brettern (Fig. B), hohkantig geſtellt, und in 
der Mitte geſtoßen, dabei aber in der Mitte (wie die 
Zeichnung A zeigt) um etwas über die wagerechte Linie 
gehoben. Die Höhe des Dachs in der Mitte beträgt 2 
der Tiefe. Die Sparren ſind gleichfalls- aus doppelten, 
einzölligen Brettern, und fiehen 4 Fuß von Mittel zu 
  
  
  
  
 
	        
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