Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
356 11. Abſchn, Von Anlage u. Conſtr. ſolcher Geb., 
dann auch bei dem mehrſten Regenwetter durch Offenlaſ- 
ſung der Luken an der Südfronte Luft gegeben werden, 
Jedoch iſ die erſt gedachte Lage gegen Morgen und Abend 
vorzuziehen, weil an ſehr heißen Sommertagen, wo we- 
gen der Hiße an der Mittagsſeite die Lukenthüren ver- 
fchloffen gehalten werden, der Luftzug von der andern 
Seite auch nur gering ſeyn kann. 
Kornmagazine auf Aemtern und Voriwerken müſſen 
nicht zu weit vom herrſchaftli<hen Wohnhauſe angelegt, 
jedoch auch nicht mit andern, am wenigſten mit den, mit 
Feuerungen verſehenen Gebäuden in Verbindung geſeßt 
werden. Gut iſt es, wenn ſie vom Hausherrn aus ſeinen 
Zimmern überſehen werden können. 
Große oder öffentliche Magazine und Salzſpeicher 
ſollten nie anders, als an ſchiffbaren Strömen erbauet 
werden, um die Koſten der An- und Abfuhr zu erſparen. 
In ſolchem Falle müſſen ſie dann ſo nahe als möglich an 
den Strom geſeßt, und leßterer mit einer Schälung ver- 
ſehen werden, damit die Schiffe nahe am Magazin anle- 
gen, und vermittelſt einer, aus dem Dache hervorragen- 
den Winde die Güter fogleih einz und ausgeladen, und 
von und nah den verſchiedenen Böden unmittelbar ge- 
ſchafft werden fönnen. 
Dft erlaubt e8 aber der Strom nicht, daß die Schiffe 
jederzeit ſo nahe an das Ufer legen können. Es müſſen 
alsdann vom Ufer bis in den fahrbaren Strom ſogenannte 
Ladebrücken angelegt werden, welche aus eingerammten 
Pfählen , mit Jochen, Balken und einer Bohlenbede>ung 
darüber, beſtehen. 
$. 120. 
Bon den KHülfsanftalten bei Magazinen. 
Wenn entweder im vorgedachten Falle, oder bei 
Magazin Gebäuden von nur einer Etage hoch, nicht 
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