Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
  
866 II. Abfchn. Bon Anlage u. Conſtr, ſolcher Geb. , 
ſtalt unanwendbar wird , oder da bei unvorfichtiger Ya 
handlung dieſer Anſtalt dem Gebäude viel nachtheilige 
Nâſſe: zugeführt werden kannz ſo iſt es dieſer Rüſicht 
wegen beſſer, die Gebäude, wenn es irgend mögli iſ, 
niedriger zu bauen, und folgende, beſſere Feuerlöſchungs- 
Anſtalt anzubringen. 
Liegt das Gebäude nahe oder längs dem Waffer, ſo 
kann auf dieſem eine Prahmſpriße angelegt, und mit 
dieſer die Feuerlöſchung des ganzen Gebäudes beſtritten 
werden. Liegt es niht nahe genug am Waſſer, oder hat 
es eine ſo bedeutende Höhe oder Tiefe, daß 100 Fuß 
Schlauch an der Prahmſpriße nicht mehr überall hinreis 
chen fönnenz ſo muß noch eine große Landſpriße vorhan- 
den ſeyn, und bie Prahmfprige wird nur als Waſſerzue 
bringer zur Landſpriße gebrauht. Fm Winter muß um 
die Prahmſprißen herum fleißig aufgeeiſet werden. 
Anm. Die nähere Beſchreibung einer folhen Prabmfprige fine 
det ſih unter andern auch in den Sammlungen nüßg- 
liher Auffäge 2., die Baukunſt betreffend, 
Jahrgang 1798 im erſten Bande, 
Wenn aber ein Gebäude fo entfernt vom Waſſer 
liegt, daß eine Prahmſpriße niht mehr als Zubringer 
benußt werden fann, und wenn das Terrain, worauf 
das Gebäude ſteht, ſih nicht viel mehr als 12 bis 14 Fuß 
über dem Grundwaſſer befindet, kann noch auf folgende 
Art für die zur Feuerlöſchung erforderliche Waſſermenge 
geſorgt werden. Man lege nämlich nahe am Gebäude 
einen, 10 bis 12 Fuß im Durchmeſſer weiten, und 12 bis 
14 Fuß Waſſertiefe enthaltenden, gemauerten Brunnen 
an, führe die Aufmauerung bis zur Oberfläche der Erde 
hinauf, und belege die Oeffnung mit einem Fußboden 
von ſtarken Bohlen, welcher leßtere gegen den Winter 
auch noh mit Miſt belegt wird, um den Froſt abzus 
halten. 
  
 
	        
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