Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
404 II. Abſ<n. Von Anlage u. Conſtr. ſolcher Geb., 
Anſchlag bringt , 32 Fuß von der Unterkante der Plinte 
hoch, von Feld 7 oder gebrannten Mauerſteinen aufge- 
mauert werden. In Betreff der Anfertigung dieſer 
Pfeiler - Fundamente beziehe ih mi<h auf das, was 
darüber ſchon vorher in dieſem Abſchnitte geſagt wor- 
den, und bemerke nur noh, daß dieſe Fundamente wes 
gen ihrer frei ſtehenden Höhe über der Erde nicht zu 
Éurz, gegentheils aber, um auch die Stellung der Rau- 
fen niht zu ſehr zu hindern, nicht zu breit ſeyn dur 
fen, fondern nad) Fig. 138 A etwa 3 Fuß lang und 
nur 2 Fuß breit angelegt werden können. Dieſe Funda- 
mente werden mit einer Rollſhicht abgeglichen, eine 
Kreuzſchwelle, wo möglih von Eichenholz, wird dar- 
auf gepaßt, und auf ſolche werden die Stiele vermittelſt 
eines Zapfens geſtellt. 
Zur Conſervation der Wolle an den Schafen iſ 
es vortheilhaft, ſo wohl die Kreusfchwellen, als auh 
den untern Theil der Unterzugsftänder rings herum zu 
hobeln, und wenigſtens 4 Fuß hoch, innerhalb an den 
Amfaffungsmanern, glatt zu pußen, wenn auch alles 
Übrige Mauerwerk von innen und außen nur berappt 
wird, 
Anm, Einige Oekonomen und Baumeiſter {lagen vor, um die 
Wolle zu ſchonen , die Fundamentpfeiler im Stalle mit glatt 
gehobelten Brettern zu befleiden. Einestheils ift aber dies, 
wenn die Pfeiler glatt gepust werden, überflüffig, anderns 
theils iſt es ſchr koſtſpielig, 
Was die Form und Conſtruction des Daches, der 
Einde>ung , der Thüren und Thorwege 2c. betrifft : fo bez 
ziehe ich mich auf das, was darüber ſchon vorher und in 
den erſten beiden Theilen dieſes Werks geſagt worden, 
und ich bemerfe nur noch, daß bei Gebäuden dieſer Art, 
wenn gleich die Umfaffungsmauern maffiv find, dennod) 
der Erfparung wegen keine gemauerten Geſimſe gemacht 
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