Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
172 111, Abſchn. Von Geb., welche nur eine einfache 
über quer liegende Ställe gelegt werden muß, wie gleiche 
falls in Fig. 176: ſo iſt dahin zu ſehen, daß derſelbe nicht 
zu lang frei liegt, ſondern von Wänden oder einzelnen 
Pilaren als Unterzugsfländern unterftügt wird. Die 
übrigen Pilarftiele brauchen dann nur 6 Fuß über ber 
Erde hoch zu ſeyn. 
Was den Ausbau der Stände und Ställe überhaupt 
betrifft: fo Fann folcher nach Drtsumftanden und nad) 
dem, was bisher darüber geſagt worden, mehr oder wes 
niger Eoftfpielig ausgeführt werden. 
$.. 197, 
Bon Anlage und Conſtruction herrſchaftliher und Cavallerie - 
Pferdeſtälle. 
Die Erfahrung lehrt bei allen einigermaßen großen 
Pferdeſtállen, daß diejenigen Frontmauern, gegen 
welche die Krippen und Naufen gebaut ſind, allemal 
von unten herauf bis zu den Fenſierbrüſiungen, erſt 
den Kalkabpuß verlierenz und da dann derſelbe aud) nie 
mehr ordeatlih haftet, die Steine augwittern, der 
Kalk in deu Fugen ( ungeachtet derſelbe noh etwas län- 
gern Widerſtand leiſtet) endlih in Staub aufgelöſt wird, 
und ſo die ganzen Fronten, vorzüglid) von unten bis 
an die Krippen hinauf, zerſtört werden. Ferner zeigt 
die Erfahrung, daß dieſe Zerſtörung mehr an der Aw 
Bern Seite der Mauer als innerhalb ſtatt findet; 3.2. 
wenn in einem Stalle nur gegen eine der Fronten 
Pferdeſtände gebaut ſind, die andere Fronte aber frei 
gelaſſen iſ: ſo zeigt ſih an leßterer wenig oder beinahe 
gar feine Spur ſolcher Zerſtörung, während dem die 
erſtere ganz außerordentlich leidet. Als ein bewährtes 
Beiſpiel für den lestern Fall ſtelle ih den Königl. Reit- 
pferdeftall in Potsdam auf. Mit Recht, glaube ih, 
wird vermuthet, daß die flate Feuchtigkeit der hölzernen 
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