194 11, Abſchn. Won Geb., welche nur eine einfache
jährigen allenfalls an der Krippe angebunden, und nur
die dreiz und vierjährigen Füllen, beſonders die unruhig-
ſien derſelben, in Ständen, mit Bretterwänden abges
ſondert , geſtellt werden. Ju jedem Falle aber müſſen
die Räume in ven Füllenftällen eben ſo groß wie für große
Pferde gerechnet werden.
Wenn ‘die ſämmtlichen Stallgebäude auf einem
Hauptgeſtüte einen Hof formiren: fo muß derſelbe in vier
Theile abgetheilt werden, in welchem die Stuten und
Sohlen nad) ihren Gattungen abgefondert, im Winter zu
gewiſſen Zeiten des Tages frei herum gehen, fich bewes
gen, die Luft genießen nnd trinken können. Zu dem
Ende muß, wie ſchon vorher gedacht , in jeder dieſer Ab-
theilungen ein Pumpbrunnen vorhanden ſeyn, welcher
auswendig und in dem Stalle Waſſer in Tröge liefert.
Auch muß in jeder Abtheilung ein Salzle>etrog, mit
einem Sonnenſchirm darüber, angebracht , und jede die-
ſer Abtheilungen mit Lindenbäumen umpflanzt werden.
Hieraus folgt zugleich, daß der Miſt, welcher täglich
mehrere Male aus den Ställen geſchafft wird, nicht in
den Hof, ſondern hinter den Ställen auf Haufen ge-
bracht werden muß.
‚ zum Gebrauch für die Dfficianten eines folchen Ge
ftüts iſt auh ein ſo genannter Kläpperftall erforderlich
Ueber die genaue Anlage und Einrichtung der zu einem
Haupt - oder Landgeftüte nöthigen Stallungen, fo wie
über die Wohngebäude dazu, kann hier Feine ausführ-
liche Anweiſung gegeben werden, weil dies die Grenzen
dieſes Werts überſchreiten würde; das im Allgemeinen
dazu Erforderliche geht aus dem bisher Gefagten zum
Theil ſchon hervor. Nur iſt noch zu bemerkten, daß außer
einer Schmiede und einem Nothſtall ¿um Beſchlagen 2c.
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