Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
  
218 IV, Abſ<n. Von Anlage und Conſtruction 
Würze in zwei Kochungen zu Vier gemaht werden ſoll, 
32 der Tonnen Bier nebft einem binlänglicyen Bord - Raum 
enthalten. 
Dieſes Verfahren, welches mit dem Filtriren des 
Kaffees Aehnlichkeit hat, iſt in ſo fern der erſt gedachten 
Art vorzuziehen, weil durch den jedesmal friſchen Aufguß 
das Mah beſſer ausgebrauet und ein Bottich entbehrt 
wird. Jf ſo viel Wúrze, als man zu der beabſichtigten 
Quantität Bier verlangt , abgezogen und verkocht worden: 
dann kann noch ein dritter Aufguß zu einem ſo genannten 
Halbbier verbrauet werden, : 
Wenn die Gährung des Biers nach 10, 15 oder meh- 
rern Stunden geſchehen iſt, dann wird daſſclbe, entwe- 
der um fogleich in der Stadt herum verfahren werden zu 
fönnen, im Brauhaufe in Fäſſer gefüllt (gefaſſet), oder 
wo Vier auf Lagern gehalten wird, in den Keller und da- 
ſelbſt in die Fäſſer geleitet. Im legtern Falle iſt ein hin- 
länglih großer Bierkeller nöthig, welcher ganz in der 
Nähe des Brauhauſes liegen muß, damit das Bier durch 
Röhren bis in die Fäſſer geleitet werden kann. Dieſer: 
halb aber den Bierkeller unter der Brauſtelle ſelbſt anzu- 
legen, iſ niht gut , weil zu viel Näſſe auf dem Fußboden 
des Brauhaufeg ausgefchüttet wird, welche fich leicht dem 
Gewölbe ‚mittheilen und ſolches verderben kann, auch die 
angefüllten fehweren Boftiche einen fehr ffarfen Druck auf 
die Gewölbe verurſachen. Uebrigens muß ein Bierkeller 
eine ſolche Lage haben, daß die Luft durch gegenuber 
ſtehende Fenſter ſtreichen kann, welches ein Haupterfor- 
derniß iſt, weil bei dem Gähren des Bieres in den Fäſ- 
fern ſih eine Menge Dünſte entwickeln, die, wenn ſie 
nicht von der Luft herau8getrieben werden, das Bier ver- 
derben, und felbft den Leuten, die im Keller zu thun ha- 
ben, Ihadlich find. 
ERBE RETTET { FETT 
  
 
	        
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