256 IV. Abſ<n. Bon Anlage und Conftruckion
reizEigenthümer (deſſen Brauhaus gewölbt iſ) ſagt da:
gegen: das Gewölbe in ſeinem Brauhauſe ſey eben des-
wegen der Brauerei von keinem Nachtheil , weil deſſen
Höhe im Lichten 22 Fuß betrage. Ferner hat der Ge-
heime Ober - Baurath Herr Eytelwein, in einer
Schrift , welche den Titel führt: Beſchreibung der
Erbauung und Einrichtung einer vereinig-
ten Brauerei und Branntweinbrennerei 1c.
Berlin 1802 bei la Garde, ein Brauhaus und eine
Brennerei mit einem Bohlendache, uud dabei ganz ohne
Dede über die eigentlichen Brauz und Brenn » Näume
angegeben, Wenn man indeſſen die Mehrheit aus den
verſchiedenen Meinungen , und das, was zur Fabrication
eines guten Viers und Branntweins von den Eigenthü-
mern gewöhnlich verlangt wird, in dieſer Hinſicht unter-
ſucht: ſo ſcheint die Höhe dieſer Gebäude ſih nach fol
genden Dingen zu richten. Hat ein Brau- und Brenttez
rei: Gebäude eine ganz freie Lage, ift mithin ein orden&
licher Lufézug quer durch) das Gebäude zu ſchaffen, oder
ift die Pfanne mit einem Dualmfange bedeckt und das
Kühlſchiff außerhalb der Brauerei angelegt; fo braucht
ein folhe8 Gebäude weniger Höhe im Lichten als im ent-
gegen gefeßten Salle zu haben. Eine zu große Höhe hat
aber für die nöthige Wärme im Winter eben fo vielen
Nachtheil, als eine zu geringe Höhe für den Abzug der
Dampfe bewirft. Fernet, daß ein überwölbtes Bra
und Brennhaus höher im Lichten ſeyn müſſe, als ein der-
gleichen mit einer Balkende>ke, folgt wohl daraus na-
türlich, daß ein Gewölbe, fo flah es auch ſey , dennoch
einige Höhlen an der Decke bildet, in welchen fich die
Dämpfe allerdings mehr als an einer Balkendecke aufhal-
ten fönnen. Jh bin daher (ohne jedoch hierüber für 1es
dermann entſcheiden zu wollen) der Meinung: daß 1) ci:
ne Brauerei, in welcher ſämmtliche Dämpfe frei aufſtei:
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