Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
  
274 IV. Abfchn. Bon Anfertigung ber Braugeräthe, 
fönnte allenfalls ſhon 4 Reifen erhalten; jedesmal muß 
aber in der Gegend des Bodens ein Reif ſih befinden, 
Iſt der Bottich von ſehr trockenem Holze, und fann man 
auf ein Quellen des Holges rechnen: fd muß der Keif fo 
breit ſeyn, daß er genau auf die Dicke des Bodens paßt. 
ft das Holz aber nicht ganz vollkommen ausgetro>net: 
ſo fann der unterſte Reif zur Hälfte ſeiner Breite den Bos 
den und mit der andern Hälfte über den Boden faſſen, 
um hiernächſt beim Nachtro>nen des Bottichs nachgetrie- 
ben werden zu fönnen, wo er dann erſt die Dice des Bo- 
dens faßt. 
Die Reife werden gewöhnli<h von Eiſen, und 
zwar bei großen Bottichen 27 bis 23 Zoll breit, - 5 Zoll 
dick, und bei kleinen Bottichen ungefähr 2 Zoll breit 
und 2 Zoll di>, ſelten aber, und zwar nur um kleine 
Bottiche, von Holz gemacht, Um kleinere Bottiche fôn- 
nen die eiſernen Reifen im ganzen, oder aus Einem 
Stücke ſeynz um größere Bottiche aber wäre ein Reif 
in Einem Stücke zu umſtändlich aufzulegen ; daher dann 
ſolches jedesmal aus zwei Stücken gemacht wird. Die 
Zuſammenſeßung der beiden Stücke eines Reifs geſchieht 
nun entweder mit ſogenannten Ziehreifen e, oder, mit 
einem Ziehreife an einem, und mit einer Schraube f, 
am andern Stoße, oder noch beffer, mit Schrauben an 
beiden Stößen eines jeden Reifes. Läßt namlich beim 
Nachtrocknen des Bottichs ein Reif los: ſo iſt ſolcher 
ohne nachzutreiben, mit der Schraubenzwinge leicht 
nachzuziehen, wodurch jeder Reif genau auf feiner Stelle 
verbleiben kann. 
Wenn nun der Bottich fertig daſteht: ſo gehört 
zur Beurtheilung deſſelben außer dem, was ſich aus dem 
bisher Geſagten ergiebt, no< daß die Fugen zwiſchen 
ſämmtlichen Stäben ſo gearbeitet ſeyn müſſen, daß die 
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