Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
  
982 IV. Abſchn. Von Anfertiguug der Braugeräthe, 
verhältnißmäßig theurer als größere oder Fleinere Bottiche 
ſind. 
Gegenwärtig, und zwar bei den hieſigen theuern 
Holzpreiſen , Eoftet, ein Bortid) von eichenem zwei Zoll 
ſtarkem Bohlenholze, 10 Fuß im Durchmeſſer und 4 Fuß 
Höhe im Stabe, ohne die eiſernen Reifen, ungefähr 
60 Thaler, wovon etwa 30 Thaler für Arbeitslohn und 
30 Thaler für Holz gerechnet werden; dies macht für den 
Quadratfuß - Boden und Seitenwände zuſammen ges 
rechnet 7 Groſchen. Wenn nun gleich ein fleinerer Botz 
tich beinahe dieſelbe Arbeit als ein großer verurſacht; ſo 
iſt dagegen ein größerer Bottich auh ungeſchi>ter zu 
handthierenz folglich dürfte für die gegenwartige Zeit und 
für das hieſige Lokal nach dem vorgedachten Preiſe der 
Werth eines jeden Bottihs Quadratfußweiſe auszumit- 
teln ſeyn, wenn nämlich noch bei weniger als 4 Fuß ho- 
hen Bottichen derjenige Theil der Stäbe, welcher abge- 
ſchnitten wird, dem Werthe des Holzes mit 33 Groſchen 
für den Duadratfuß zugerechnet wird. 
Die eiſernen Reifen werden nah dem Gewichte bez 
zahlt, und wenn das Pfund dieſer Arbeit gegenwär- 
tig wenigſtens zu 4 Groſchen, und der Kubikzoll ges 
fehmiedetes Elfen zu 10 Loth gerechnet werden muß: fo 
laſſen ſih die Koſten für eiſerne Reifen ziemlich genau 
berechnen. 
$. 183. 
Von Conſtruction der kupfernen Braupfannen. 
Ueber das Verhältniß der Braupfannen iſt ſchon 
©. 215 und 242 gehandelt und dabei geſagt worden, 
daß die Höhe der Seiten, auch bei den größten Pfannen, 
nicht na) Verhältniß ihrer Grundfladden zu nehmen, 
ſondern niht über 3 Fuß reichen dürfe. Se niedriger 
nun biernach eine Pfanne iſ, deſto größer wird die Bos 
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