Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
310 IV, Abſ<hn. Von Anfertigung der Braugeräthe, 
gelöthet werden. Jm Fleiſche ſind ſie gewöhnlich 3 Zoll 
ſtar; und wenn jeder Kubikzoll Zinn zu 8% Loth, und 
das Pfund ſolcher Röhren gegenwärtig allhier 18 Gros 
ſchen Foftet: fo läßt ſih daraus leicht ein verlangtes 
Schlangenrohr veranſchlagen. 
*) Wenn Zinn öber Blei auf einen Kern von Lehm oder in 
Formen von Lehm gegoſſen. wird: fo erhält daſſelbe eine rauz 
he Oberfläche voller Blaſen, 
Die kupfernen Helme, ſo wie der Boden und die 
Deke der Blaſen, werden getrieben, und zwar leßtere 
aus Einem Stüde, gewöhnlich ſchon auf dem Kupfer 
hammer, weil die Kupferſhmiede ſelten ſo große Feuer 
haben. Die Seiten der Blaſen beſtehen aus einzelnen 
Blechen, deren Höhe gern im Ganzen gewählt, in der 
Nundung aber ſowohl als mit der Decke und dem Boden 
ungefähr în derſelben Art, wie bei der Braupfanne ge- 
zeige worden, vernietet werden, und zwar werden die 
Seiten der Blaſe von den Rändern des Bodes und der 
Decke nah Fig, 205 umfaßt , und gewöhnlich nur mit 
Einer Neihe Nagel vernieter. 
Da des Vernietens wegen einer der Kupferſchmiede 
innerhalb der Blaſe ſich befinden muß: ſo folgt daraus 
von ſelbſt, daß die obere Ocffnung der Blaſe ſchon aus 
dieſem Grunde niht zu Élein ſeyn darf, auch Fleinere 
Blaſen, wie 5. B. ſolche, welche die Landleute in ihren 
Stubenöfen eingebauet haben, eben deshalb entweder 
aus dem Ganzen getrieben, oder doch nur mit einem an 
gefesten Boden gemacht werden können. Leßtere Fleine 
Blaſen werden innerhalb verzinnt, weil die Flüſſigkeit 
zuweilen Falt darin wird. 
An dem obern Rande der Branntweinblaſe, und 
war ungefähr 3 Zoll unter dem obern Rande, werden, 
nach Verhältniß ihrer Größe, drei, auch vier eiſerne 
  
  
  
  
  
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