Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
20 Einleitung 
eine hölzerne Wand, noch weniger auf unterftähte 
- Balken geſtellt , ſtarke Mauern nicht auf die 
{wachen Theile eines Gewölbes aufgeführt wers 
den, u. f m. 
e) Diejenigen Theile eines Gebäudes, welche von eis 
ner Seite dur< Gewölbe, Streben, oder fonft 
einen größern Druck, als von den andern zu leis 
den haben, müſſen dieſerhalb gehörig verjtärkt, 
oder bei niht angemeſſener Stärke niedriger ſeyn, 
oder es muß dem Ausweichen durch eiſerne oder 
hölzerne Anker vorgebeugt, auch 
f) bei hölzernen Gebäuden zu den äußern Theilen 
das beſte Holz gewählt, und die Schwellen hoh 
genug, und wenigſtens ein und einen halben 
Fuß über der Erde gelegt werden , wobei das 
Fundament zuerſt angefertigt und abgeglichen 
werden muß, um die Schwellen darauf zu 
ſtre>en. 
o) Bei allen horizontal feaciden Hölzern muß auf 
die leichte Biegſamkeit und Zerbrechlichkeit des 
Holzes gedacht, und dergleichen Hölzer, ſo nahe 
als die Erfahrung es lehrt, unterſtützt, oder anz 
dere Vorrichtungen angebracht werden, um dem 
Biegen und Zerbrechen zuvorzukommen. 
Die möglichft vollkommne Verbindung aller 
Theile zu dem Ganzen eines Gebäudes, iſt niht 
allein wegen des Widerſtandes gegen den Druck 
oder das Schieben der eigenen Theile des Gez- 
bâudes, oder der hineinzubringenden Belaſtungen 
nothwendig , ſondern es muß auch auf den Angriff 
der äußern Kräfte, als heftiger Sturmwinde, 
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