Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
318 Zweiter Abſchnitt. 
Mauerwerk überall zu gleicher Zeit, ziemlich gleich 
hoch, oder nicht einen Thell merklih höher als den 
andern aufführt, entſteht eine ſol<he allmählige Zufams 
mendrü>ung meiſtens ſhon dnr< die Laſt der Grund- 
maner, daß die vorher weihen Erdarten eine ſolche 
Dichtigkeit erhalten, das Gebäude mit Sicherheit zu 
tragen. 
Megen des abfichtlichen Einfinfens müffen aber die 
Sundamentmauern etwas höher aufgeführt werden, 
als fie nach volfendetem Bau ſeyn ſollen; auch iſt es 
nöthig, daß ein folder Bau nicht übereilt werde, fon: 
dern das Fundament eine geraume Zeit liege, ehe man 
darauf fortbauet. 
Als Bewkriſe, daß die liegenden Roſte eine hinlängliche Feſtig- 
feit gewähren, kann angeführt werden, daß die ſo ſehr bela- 
ſteten Kaufmannsſpeicher in Stettin , auf einem an der Oder 
befindlihen Torf: und wiefenarfigen Grunde ſtehen, der erſt 8 
bis 10 Fuß tief feſten Sandgrund unter fih hat. Mean darf 
nur etliche Fuß ‘tief graben, ſo findet ſi< das Grundwaſfſerz 
es werden alsdann fogleich die liegenden Roſte gelegt, und die 
Grundmauer mit gehöriger Vorſicht, das iſt , ſehr gleichförmig 
aufgeführt, unterdeſſen die Senkung des Roſtes merklich ver- 
ſpúrt wird , die aber, wenn das Fundament eine gewiſſe Höhe 
erreicht hat, gänzlid aufhört, ſo daß alsdann kein weiteres 
Nachſinken erfolgt, und die Gebäude ſtehen ſiher und feſt, 
Hr. Manger ſagt in ſeinen Beiträgen zur praktiſchen 
Baukunſt, S. 172. „Die Abſiht eines liegenden Roſtes iſt, 
der ganzen Maſſe eines Gebäudes eine vollig zuſammenhängende 
„egale Unterſtüßung zu verſchaffen , dergeſtalt , daß ſich nirgends 
„ein einzelner Vheil der Fundamentmauer in weniger feſten 
„Boden mehr, ald an andern Orten niederſenken, und alſo 
„Spalten oder Riſſe in den Theilen über der Erde verurfas 
„Gen Tonne, Es wird auch dieſe Abſicht völlig exreiht, wenn 
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