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Vierter Abfchnier.
aus dem Groben, wird in Tagelohn verrichtet , denn jeder
Stein muß gleih in der Erde zu folden Stüden gefpals
ten werden , wozu er beſtimmt iſt, damit er zugleich leih-
ter zu heben ſey. Dieſe Arbeit ift nicht füglih in Ver-
ding zu geben, weil mancher Stein über der Erde, man-
cher tief in der Erde liegt, und ſeine Figur nur beſtimmen
Lann, wozu er am vortheilhafteſten zu gebrauchen iſt.
Was zu Abweiſern genommen wird, iſt in der Regel
nur der Abgang von den Seiten, woraus keine Schwelle
oder Plinte mehr gemacht werden kann.
Der auf Tagelohn arbeitende Steinhauer erhält in den
langen Tagen 7 gr. in den kurzen 6 gr. , und nah einer
dreijährigen Erfahrung koſtet ein jeder roher Stein zu
Schwellen, Plinten, Abweiſern Z bis 6. Fuß lang, 1 bis
2 Fuß breit, 8 gr.z iſt der Stein aber ſehr groß und
alsdann mit mehrerem Vortheile zu verarbeiten, ſo wird
nur 6 gr. bezahlt.
Obgleich die Hamburger Steinhauer behaupten , daß
für die Verſtählung und Unterhaltung der Utenſilien 2c,
nur auf den laufenden Fuß 4 Pfennige angenommen wer-
den können , ſo hat fi doh aus der Erfahrung ergeben,
daß wenigſtens I gr. gerechnet werden muß.
Die Anfuhren der Steine vom Felde nad) dem Dorfe,
Fann hier ſo wenig beſonders in Anſchlag gebracht werden,
als der ſtädtiſche Hausbauer ſeine Fuhren vom Steinmeßen
nah der Bauſtelle, vielmehr iſt es die größte Konvenienz,
die Feldſteine vom Felde los zu werden, daher man denn
auh den Stein ſelbſt für nichts re<nen kann.
Mit Inbegriff aller oben angegebenen Ausgaben, koſtet
alſo ein runder und achte>iger Abweiſer 2 Rthlr. 2 gr
nämlich :
für den Stein aus dem groben zu arbeiten — Rthlr. 8 gr.
für Utenſilien - : 5 - — — 6—
gus dem feinen in Verding zu arbeiten — 12—
2 Rthlr, 2 gr.
Ein viere>iger mit Kopf ee
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