G00 4 Vierter Abſchnitt.
ſteht, ſo bekômmt jedes derſelben wieder ſeine beſon-
dere Schwellen, mn Fig. 162,, welche man die
Saumſchwellen nennt. Dieſe müſſen aus ganzem
Holze ſeyn , weil außer den Zapfenlöchern zu den
darauf ſtehenden Stielen, auch die Verkammung der
“darunter liegenden Balken nah Fig. 167. darin ge-
macht werden. Die Saumſchwellen brauchen aber nicht
ſo breit zu ſeyn, als die untern oder Hauptſchwellen,
indem fie nicht wie dieſe, vor den Stielen vorſtehen,
fondern auf beiden Seiten mit der Wand gleich oder
bündig *) find.
Die Saumfchwellen werden übrigens ber Länge
nach gewöhnlich nur fumpf zufemmengefegt und mit
eiſernen Klammern verſehen, beſſer iſt es aber, ſie
ebenfalls mit einem verborgenen Hakenkamm wie Fig.
163+ zu verſehen,
*) Bündig heißt in der Zimmermannskunſt, wenn die ver
bundenen Hölzer eine gleiche Fläche ausmachen, ſo daß keins
vor dem andern vorſteht z wenn nämlich das zu verbindende
Holz zu einer Wand, oder fonft zu einer Zufammenfegung
niht von gleicher Dicke oder Stärke ift, fo wird jederzeit
dahin geſehn, daß auf einer Seite alles gleich oder bündig
werde, und daß das Ungleiche dur die verſchiedene Stärke
des Holzes auf die andere Seite komme, Dieſe gleiche Seite
heißt nun die Bundſeite, und dieſe wird bei den Ums-
faſſungswänden der Gebäude jederzeit nad außen zu, bei
Scheidewänden aber, 3. B. nad dem Flux oder nach den
Kammern angebracht , weil die ungleihe Seite inwendig in
den Stuben dur< angetragenen Lehm , der mit kurzgehak:-
tem Stroh oder mit Thierhaaren vermiſcht iſt, gerade oder
gleih gemacht wird,