Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
  
  
  
  
  
  
  
G00 4 Vierter Abſchnitt. 
ſteht, ſo bekômmt jedes derſelben wieder ſeine beſon- 
dere Schwellen, mn Fig. 162,, welche man die 
Saumſchwellen nennt. Dieſe müſſen aus ganzem 
Holze ſeyn , weil außer den Zapfenlöchern zu den 
darauf ſtehenden Stielen, auch die Verkammung der 
“darunter liegenden Balken nah Fig. 167. darin ge- 
macht werden. Die Saumſchwellen brauchen aber nicht 
ſo breit zu ſeyn, als die untern oder Hauptſchwellen, 
indem fie nicht wie dieſe, vor den Stielen vorſtehen, 
fondern auf beiden Seiten mit der Wand gleich oder 
bündig *) find. 
Die Saumfchwellen werden übrigens ber Länge 
nach gewöhnlich nur fumpf zufemmengefegt und mit 
eiſernen Klammern verſehen, beſſer iſt es aber, ſie 
ebenfalls mit einem verborgenen Hakenkamm wie Fig. 
163+ zu verſehen, 
  
*) Bündig heißt in der Zimmermannskunſt, wenn die ver 
bundenen Hölzer eine gleiche Fläche ausmachen, ſo daß keins 
vor dem andern vorſteht z wenn nämlich das zu verbindende 
Holz zu einer Wand, oder fonft zu einer Zufammenfegung 
niht von gleicher Dicke oder Stärke ift, fo wird jederzeit 
dahin geſehn, daß auf einer Seite alles gleich oder bündig 
werde, und daß das Ungleiche dur die verſchiedene Stärke 
des Holzes auf die andere Seite komme, Dieſe gleiche Seite 
heißt nun die Bundſeite, und dieſe wird bei den Ums- 
faſſungswänden der Gebäude jederzeit nad außen zu, bei 
Scheidewänden aber, 3. B. nad dem Flux oder nach den 
Kammern angebracht , weil die ungleihe Seite inwendig in 
den Stuben dur< angetragenen Lehm , der mit kurzgehak:- 
tem Stroh oder mit Thierhaaren vermiſcht iſt, gerade oder 
gleih gemacht wird, 
 
	        
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