44 Erſter Abſchnitt.
hat ſogar bemerkt, daß, ſobald ein Brand in Rauche
fángen und Schornſteinen entſianden, die gebrannten
Steine erglühen, daß man dieſes aber von den ſoges
nannten ungebrannten Luftſteinen niht zu befürchten
habe, vielmehr kann man verſichert ſeyn, daß ein von
dergleichen Steinen aufgefährter Schoxnſtein jeden
Brand ausdauern werde *)., /
Zu Aufführung der Schornſteine, wenigſtens in
gemeinen Landgebäuden, iſt der Gebrauch der Luftſteine
auch ſhon fo allgemein, daß es dieſerhalb Feiner weis
tern Empfehlung bedarf. Weniger aber ſcheint man
noh zur Zeit tie ſhon vorhandenen Beiſpiele nahah=-
men zu wollen, nämlid) die Luftſteine zu Aufführung
der innern Scheidewände, und noh weniger zu den
Auffenwänden zu gebrauchen.
Unterſucht man die Feſtigkeit eines aus gutem,
das iſt, nicht zu magerm, oder mit zu vielem Sande
vermiſchrem Lehm geformten und wohlgetro>neten Lehm-
ziegels (welches leßtere neben der erſien Eigenſchaft
eine Hauptbedingung iſt,) gegen manche Sorten unſerer
jeßigen gebrannten Steine, ſo dürfte wohl der Zweifel,
daß erſtere nicht eben fo gut, als leßtere zur Yuffühz
rung fämmtliher Mauern eines Gebäudes gebraucht
werden könnten , leicht wegfallen.
Daß den Lehmwänden ein über die Erde gehörig
und wenigſtens anderthalb Fuß erhöhetes Fundament
gegeben werden muß, verſteht ſich von ſelbſt, und es
ift anzurathen, überdies noch einen Fuß hoch über bie
*) S, Reichsanzeiger, Monat Octbr, 1795. ©. 1218.