8 Erſter Abſchnitt,
gebäuden, verſkeht es ſi< von felbft, daß zuvörder|
an jedem Giebel ein Balken vorhanden ſeyn muß, und
zwar bei hölzernen Gebäuden unmittelbar auf den Gie-
belwänden, bei maſſiven Gebäuden aber wird der Gie-
belbalken (in den Balkenlagen über die Stockwerke)
einwärts neben der Giebelmauer gelegt, wie ſolches in
Fig. 1. C und D k1 zeigt. Die Giebelbalken der
Dachbalkenlagen werden aber bei maſſiven Gebäuden,
um einen halben oder auch um einen ganzen Stein von
der äußern Mauerfläche der Giebelwand einwärts us
rúd gelegt, wie Fig. x. D „un zeigt, nahdem man
das Holzwerk gewöhnlich auf einen halben, zuweilen
aber auh auf einen ganzen Stein vermauert , oder
einen ſogenannten Brandgiebel dagegen aufführen will,
(Man ſehe S. 436. des erſten Theile.)
Demnächſt müſſen auf alle Quer- oder nach der
Tiefe des Gebäudes Iaufenden Scheidewände, wenn
ſolche von Holz verbunden ſind, Balken gelegt werden,
welche zugleich den barunter fiehenden Scheidewänden
zum Rohmflück dienen, d. i. die Stiele find in dieſen
Balken eingezapft, und wenn oben wiederum Scheide:
wände darauf ficken, fo vertritt der Balken die Stelle
der Schwelle dieſer Wände , worin die Stiele einge-
zapſt ſind )¿ Bei maſſiven Gebäuden werden aber
*) Beiläufig ift hier der Fall zu erwähnen, wenn in alten
oder ſhon ſtehenden Häuſern, Scheidewände nach der Quere
oder nad) der Ziefe des Gebäudes, zwiſchen den untern und
obern Balken eingebra<t werden ſollen. Es würde dabei
niht füglich angehen, den Gtielen unten und oben Zapfen
zu geben, man macht alſo nur unten an die Stiele Zapfen,
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