504 Vierter Abſchuitk,
müſſen daher neue Mauern, welche gemalt werden
follen, nit geweißt, von den alten aber aller Weiß-
Falf mit Stücken von Sandſteinen abgerieben und mit
Sandkalk geſhlemmet werden.
Wenn aber ein Zimmer , welches {on gemalt ge-
weſen, voûù neuen gemalt werden ſoll, müſſen, wenn
die Farben aus vielem Saftgrün, Berlinerroth oder
grüner Erde beſtehen, die Wände auf alle Fälle abges
rieben werden, weil beide erſt erwähnte Farben ſich
niht gut überſtreichen laſſen, und lestere abblättern,
wenn eine neue Farbe darauf kommt. Alle übrige
Farben, wenn ſolche niht zu dunkel ſind, oder zu
ſtark auf der Wand ſißen, 3. B. wenn ein Zimmer
f&on mehrmal übermalt ift, können ſigen bleiben und
übergeſtrichen werden.
Die darauf zu bringenden Farben müſſen aber
zweimal und zwar jedesmal nur dünn und niht zu
ſtark aufgetragen werden.
Da aber die Malerei auf der bloßen Wand ſehr
leiht dadur<h Schaden leidet, wenn "mit den Stühlen
oder auf fonft eine Art etwas vom Puge abgerieben
oder losgeftoßen wird, ſo iſt es mehr in Gebrauch
gekommen, die Wände mit Papier feſt zu bekleben,
und ſodann darauf zu malen ; dies geſchieht folgenders
maßen;
Die Wände oder De>ken müſſen ebenfalls von al-
fer Kalkweiße gereinigt, und felbft nicht einmal ges
fhlemmt, ſondern ganz roh ſeyn. Zu dem Ende iſt
es bei alten Mauern gut (wenn man niht fo ganz
überzeugt iſt, daß alle Kalkweiße herunter iſt) daß
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