Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Zweiter Theil)

  
  
504 Vierter Abſchuitk, 
müſſen daher neue Mauern, welche gemalt werden 
follen, nit geweißt, von den alten aber aller Weiß- 
Falf mit Stücken von Sandſteinen abgerieben und mit 
Sandkalk geſhlemmet werden. 
Wenn aber ein Zimmer , welches {on gemalt ge- 
weſen, voûù neuen gemalt werden ſoll, müſſen, wenn 
die Farben aus vielem Saftgrün, Berlinerroth oder 
grüner Erde beſtehen, die Wände auf alle Fälle abges 
rieben werden, weil beide erſt erwähnte Farben ſich 
niht gut überſtreichen laſſen, und lestere abblättern, 
wenn eine neue Farbe darauf kommt. Alle übrige 
Farben, wenn ſolche niht zu dunkel ſind, oder zu 
ſtark auf der Wand ſißen, 3. B. wenn ein Zimmer 
f&on mehrmal übermalt ift, können ſigen bleiben und 
übergeſtrichen werden. 
Die darauf zu bringenden Farben müſſen aber 
zweimal und zwar jedesmal nur dünn und niht zu 
ſtark aufgetragen werden. 
Da aber die Malerei auf der bloßen Wand ſehr 
leiht dadur<h Schaden leidet, wenn "mit den Stühlen 
oder auf fonft eine Art etwas vom Puge abgerieben 
oder losgeftoßen wird, ſo iſt es mehr in Gebrauch 
gekommen, die Wände mit Papier feſt zu bekleben, 
und ſodann darauf zu malen ; dies geſchieht folgenders 
maßen; 
Die Wände oder De>ken müſſen ebenfalls von al- 
fer Kalkweiße gereinigt, und felbft nicht einmal ges 
fhlemmt, ſondern ganz roh ſeyn. Zu dem Ende iſt 
es bei alten Mauern gut (wenn man niht fo ganz 
überzeugt iſt, daß alle Kalkweiße herunter iſt) daß 
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