Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

146 Erfter Abfhnite, 
| möglich gebraucht, und dagegen vorgebachtermaßen halbes 
ll oder Kreuzholz aus flärfern Bäumen genommen werben, 
I) wenn nicht, wie es :in vielen Korften der Fall ift, ein Ueber 
N Auß an diefer Holzart, und hingegen Mangel an flarfem 
| und Mittelholz ift, da e3 36 denn öfters zur Nothwendigfeit 
wird, fich de Eleinen Bauholzes zu bedienen. 
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Bon den Bohlftämmen. 
Die Bohlftämme, worunter die noch etwas fehrods 
ern jungen Nadelhölzer, ald das vorgebachte Eleine Bauz 
holz, gerechnet werden, dürfen aus Fönigl. Forflen, nur in 
Ermangelung ded zur Belegung der Brüden einmal aufus 
fehneidenden Mittelholzes veranfchlagt werden, um in ihrer 
ganzen Stärke zur Belegung der Brüden zu dienen. Nächfts 
dem werden Bohlftamme zu Feuerleitern verabfolgg. 
Der ehemalige verfhwenderifche Gebrauch Diefes im beften 
WBachsthum- ftehenden Holzes, als zur Belegung der Deden 
über den Zimmern und Stallungen, zur Ausbohlung der Vieh: 
fälle und zu Zäunen,>ift gänzlich unterfagt ;; denn die Pferde: 
älte müffen mit Feldfleinen ausgepflaftert werden, die Vieh: 
älle aber bedürfen Feines Pflafters, noch weniger brauden fie 
ausgeboglt zu feyn. 
Bäune von Brettern, Latten’ oder gehauenen Bohlen find 
Aberhaupt nur in wenigen Fällen erlaubt, weilan deren Stelle 
Mauern von gebrannten 3iegeln, von Feldfteinen oder von 
Lehmpasen aufgeführt, gewöhnliche Zäune aber von Straud: 
werk und lebendigen Heden gezogen werben Eönnen. 
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.g.: 56. 
Zon dem Lattflämmen. 
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Die Lattffämme find 25 bis 30. Fuß lang, und 3 
   
  
      
  
   
  
  
   
  
  
   
  
  
  
  
  
   
   
  
   
  
   
    
  
  
   
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