148 Erfter Abfhnitt.
folche, welche der Stärke und Lange nach zwifchen Stark- und
Mittelbauholz zu rechnen, und einen Anfas von Fäulnig. im
MWucfe haben. E5 werden daraus die Lehmftafen zu den
PWindelböden und Fächern der Wände gefpalten; auch fehnei=
det man fie in Furze Klöbe, und reißt aus den gefunden
Stüden des Baums Dachfpließen zu Ziegeldächern; ingleis
chen werden: die Dachflöde zu den Rohr und Strohdächern
davon angefertigt. Ehedem wurden zu leßterem Behuf ganz
junge Kiehnenbäume’ oder Hafeln=, und Birkfenauffchlag 4
bi3 5 Fuß lang genommen, welches den Holzanwukhs au:
“ gerft hinderte. Außerdem, daB die jegige Anordnung, die
Dacftöde aus alten rindfchäligen Kiehnenbäumen zu mas
chen, zur Fortpflanzung des Laubholzes beiträgt, find ders
gleichen Dachftöcfe auch am nüslichften, indem man felbigen
die gehörige Lange: und Stärke geben Fann, fo daß fie beffer
anzubinden find. Die rindfhaligen Bäume find mehrentheils
eben nicht durchweg fchadhaft; wenır nun daraus das befte
Holz zu Dachftöden genommen wird, fo find fie weit Dauerhaf-
ter ald jene von jungen Bäumen, meil diefe, wenn gleich die
Borke abgefchält worden, doch bald von den Würmern zer:
freffen werden. Die Kanten der gefpaltenen Fiehnenen Dach-
ftöce müffen übrigens, wegen der umzufchlageriden Binde:
weiden, mit einem Schneidemefier etwas abgerundet werden.
$. 58,
Bon der Veranfdhlagung des Bauholzes.
Die Erfparung des Bauholzes, infofern fie mit der
Dauerhaftigkeit der Gebäude beftehen kann, ift die vorzüglichfte
Pflicht der Baubedienten, -und jeder Privatmann wird fie
möglichft zu erreichen wünfchen.
Damit nun das Tünigl. Oberbaudepartement bei Res
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vifion der-Anfchläge genau nachfehen und beurtheilen Fönne,
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