164 Erfier Abfhnitt:
‚„Sindet man hingegen, daß viele Fleine Wurzeln
verborben, verfault, fpröde und fchimmlicht find, fo ift gewiß
auch am Stamme des Baums alles fchlecht- und von wibri=
ger Befchaffenheit. ”
II. Un liegenden Stüden.
A) Un unbearbeiteten noch befleideten Cy-
lindern. |
„„Hiebei Emmen zuvdrderft der Abhieb und bie Slas
che in Betrachtung, wo der Zopf oder der Gipfel vom Stüde
abgekürzt oder getrennt worden ift; fodann treten Die vorhin
Nro. Tl. B. angegebenen acht Umftände hervor, um fie zu
erforfchen, und“ wegen ber Oberfläche in Ueberlegung
au nehmen.’
B) Bei entblößtem und bearbeitetem Holze.
„Durd das Schälen, (Entblößen) Behauen, Auf
fehheiden oder 'Vreninen, au Spalten, find die mehrfien
Hauptfehler fihtbar geworden, und folglich Teihht zu
entdeden. E3 haben Daher Diejenigen Seemächte fehr recht,
welche ihr Schiffbauholz, feharf ins BVierfant behauen, aufs
Faufen. Sie fehen fich über das elende Borurtheil hinweg,
Holz bekommen zır Finnen, welches imiver Saftzeit gehauen,
und wovon vielleicht die. Borfe gefchalt worden feyn Tann.
„Sie gewinnen unftreitig, bei der Ueberzgeugung von
der. Gefundheit und Neinigkeit, auch am Kernholze ber
Stüde, gegen diejenigen Nationen, welche mit hundert ver
borgenen Kehlern. nur beiwaldrechtetes (aus dem: Gröbften
behauenes) Holz verlangen, um an den. vier Eden nod
die Rinde daran zu fehen, und davon auf Die Fallzeit
fehliegen zu Fönhen, welche man doc wol ohne dergleichen
Borficht beurtheilen Fann, und ohne nöthig zu haben, das
weiße Holz, den Spint und die fehlenden Eden Fubirt zu
bezahlen. ”
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