Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

   
Mn insbe. 
  
  
    
Ron den Baumaterialim. . 221 
91 Ruß Yang, 71 Fuß breit und 2/, Fuß hoch ift, und 
zu 210 Gentner gefhäkt wird; wenigfiens wird den Arbei= 
fern nicht mehr als 210 Dreier, oder 2 Rihle. 4 Gr. 6. 
an Brecherfohn bezahlt *). 
Der bereits gebrannte und pulverifivte Gips wird für 
gut gehalten, wenn derfelde in der Hand gedrüdt und gerie= 
ben,.eine Art von Fettigkeit verfpüren läßt; hingegen taugt 
der Gips nicht, wenn er fi) rau) und troden anfaßt, und 
viel davon an den Fingern hängen bleibt. | 
Bei der Bearbeitung des trodnen und pulverifirten 
Gipfes muß dazu’ Elares und helles Slußwaffer genommen, 
und das Ginsmehl fehr wohl damit umgerührt, au nicht 
mehr davon angemadyt werden, als man fogleich gebraus 
chen will, weil derfelbe fodann fleif wird, und fih nicht 
wieder mit ‚ Waffer 'erweichen läßt, oder Doc fehlerhaft 
wird. 
Außerdem, daß der Gips beim Zufab des Waflers 
fich nicht wie der Kalt erhigt, hat derfelbe auch) noch Die 
dem Kalke entgegengefekte Eigenichaft, daß er nicht wie dies 
fer feine Maffe vermehrt, fondern das Bolumen Gips fällt 
um mehr als ein Viertel de‘ Inhalts zufammen. 
Herr Manger in feinen Beiträgen zur praftis 
fhen Baufunft führt folgende Berfuche an: 
Ein Kubiffug Sperenberger Gipsflein wog unger 
brannt 145 Pfund 5° Loth **); gebrannt aber 119 Pfund 
5 Loth. 
*) tan fehe davon ausführlicher in den Denkwürbigkeiten ber 
Mark Brandenburg, 1796. Sept. Stüd. 
*#) Hoffe in feinen Grundfägen zur Anfertigung viätiger Baus: 
anfchläge giebt nır 66 bis-68 Pf. an. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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