Dritter Abfhnite.
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Höhe der Fundamente über der Erbe.
Unter der Berennung von Plinte wird zuweilen der
äußere Abfab ded Fundaments, fonft aber auch der über bie
Erde aufgeführte Theil des Fundaments, verflanden. Es ift
gut, theils zu mehrerer Zierde, theild um-die Näffe von dem
über der Erde flehenden Fundamente, vrer"von der Plinte
abzuhalten, diefen Theil des Fundaments mit 5 bis 6 U
flarken Platten von guten, ver Witterung - widerftehenden
Werkftüden, welche doch nur 1Y, bis.2 Zoll vor der dars
über zu febenden Mauer voripringen,bekleiden,: oder wie man
e5 zu nennen pflegt, werblenden zur Taflen: Wo man der-
leihen Werfftüde nicht hat, oder wo e8, felbige anzufchaf-
fen, zu foftbar ift, Fann man fich auf eine nod dauerhaf-
tere Art behauener Feldfteine bedienen. Es ift nur Scha-
de, Taß Dad, jowohl in viefer als in fo vielerlei andern
Rüdfichten beim Bauen, nügliche Bearbeiten der Zeldfleine
nad) vorgefchriebenen Winkeln und mit geraden Flächen fo
allgemein noch nicht befannt ift, oder in Ausübung gebracht
wird. —
Es wird vorbehalten, über dDiefen Gegenftand ein Mehr
veres an einem andern Orte beizubringen, ‚und ich bemerfe
hier. nur, Daß in Preußen, und infonderheit in Königs:
berg, bei vielen. Gebäuden die Plinten mit vergleichen be:
bauenen Felditeinen aufgeführt werden. 8 wird für den
laufender "suß der Sronte, wenn die Plinte 18 Zoll hoch
it, für.den Stein, deflen Transport und an Arbeitslohn
1 Rtblre. bezahlt.
Wo man aber weder Werkftüce, noch Leute hat, die
da5 Behanen- der Feldfteine verfehen, da muß man fich be-
grügen, zu den Fündamenten überhaupt, vorzüglich aber an
den äußern Tlächen des über die Erde vorragenden Theils
Ivh
KHurtil