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Bon den Grund: oder Fundamentmauern- ic 325
Aus der Befchaffenheit und Richtung der Borften
und NRiffe in den Mauern Ffann man einigermaßen erken=
nen, ob ein folcher Schaden vom Fundament: oder von ans
dern Urfachen berührt. Sind die Borften unten weit,
und laufen entweder heraufwartd aus, oder find fie oben
fo breit ald unten, jo Fann man auf eine. Schadhaftig-
feit Des Fundaments fchließen; find aber. die: Borften un
ten fchmal und verbreiten fich nach oben zu, fo ift. meh:
rentheils ein ungleicher Drucd der über einander ftehenden
Theile, oder der Schub eines Gewölbe, und nicht felten da3
auf vielen ausgefrumpften Balfen flehende Sparrwerf,
oder fehr gefchleppte Schornfteine die Urfache der Baufäl-
tigkeit.
Wenn Gebäude durch Iehtgevachte Fehler oder durch
Feueröbrünfte dergeftalt Ihadhaft geworden, daß fie bis auf
den Grund abgetragen "und von: neuem wieder- aufgeführt
werden mifler, man aber dabei feine Senkung oder Bez
Schädigung des Fundaments verfpürt, fo muß das alte Fun-
dament nicht herausgerifien. und an deflen Stelle ein neues
gelegt werden, weil man verficyert feyn Tann, Daß das alte
Fundament Durch die bereits darauf geflandene Laft fchon. fo
sufammengedrüdt ift, Daß e8 weniger narhgeben werde als
ein neues, weßbald man das neue" Gebäude wieder ficher .
darauf aufführen Eann.
Sonliten indeffen die Keller ftark mit ausgebrannt feyn,
fo ift zu Interfuchen, ob die Mauern nit daburd mürbe
geworben, welches vworzkalih zu gefhehen pflegt, wenn
jelbige von ‚Feld: oder VBruchfteinen. aufgeführt find, wel:
che im Feuer fpringen. Die Biegelfteinmauern widerftehen
zwar an und für fich dem Feuer genusfam, allein, der da:
zwifhen befindliche Kalkmörtel wird .vom Feuer und von
dem Waffer beim Löfchen mürbe, daher es nicht vatyfamı
ift, ausgebrannte Mausen bei dem Wiederaufbau ber Öe-