Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
326 Dritter Abfhnitt. 
bäube. beizubehalten, befonders - wenn fie ‚nicht febr far 
sder dick find. 
Sollte auch Die Urfache eines fchadhaft. gewordenen 
Gehkudes in ber Senkung des nicht tief genug, gelegten $un- 
daments gefunden werden, vergeftalt, daß der fefte Grund mit 
felbigem nicht erreicht worden, fo ift e8.dennoch nicht immer 
nöthig, dad Gebäude abzufragen, um «8 mit einem’ bef- 
fern Fundament zu verfehen, fondern: je. älter das auf 
dem Sundament stehende Mauerwerk ift, und je eher man 
alfo auf ,Sefligkeit und flarfe Kohäfion des Mörtels in _ 
dem Mauerwerk fchließen kann, dveflo eher darf man: es 
wagen, das alte Fundament auf Eleine Diftanzen von et- 
wa vier.bis fünf Fuß lang untergraben zu laffen, und 
eine Untermauerung des alten Fundaments aufs eilfertigfte 
ftücfweilfe vorzunehmen, welches ein Fundament un- 
terfahren genannt wird; daß aber hiezu gefchickte, er- 
fahtne und zugleich worfichtige Maurer gehören, werficht fic) 
von felbft. 
Als. DBeifpiele von vergleichen Unterfahrungen,: und 
zugleich, mie flarf die Kohäfion eines guten Mauerwerks 
ift, wenn es fehon lange geftanden hat und alfo völlig aus= 
getrogfnet ift, Fonnen vorzüglich diejenigen Fälle dienen, wo 
einzelne Pfeiler fchabhaft geworden, und man den unteren 
fi) abgelöften Theil weggenommen, und den oberen Theil 
von neuem untermauert hat. Zwar hat man, biS daS neue 
Draueriwerk fertig geworden, den obern Theil abgefteift ,. al- 
lein es ift genau bemerkt worden, daß der obere Theil fol: 
cher abgelöften Weiler nicht eigentlich durch die Abfteifung 
gehalten oder getragen, fondern daß diefer Theil gleichfam 
geihwebt hat, und bloß durch die Kohäfton von dem übri- 
gen Mauerwerfe gehalten worden ift.
	        
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