Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

   
     
  
   
  
  
  
   
    
   
  
  
  
   
    
  
  
  
  
    
  
  
   
  
    
  
  
  
Von den Grund- oder. Fundamenfmauern ıc. 361 
die zweite be und bf, wo die Steine hund i die Fugen 
der erften Schicht decken, der Stein k wird aber nur, fo 
wie er gezeichnet ff, zugehauen und eingefest. Auf Diefe 
Schicht folgt wieder eine wie. Die erfte u. f. f, und fo bilden 
diefe auf einander gelegten Steine gg und hik bie Grade, 
zwifchen welchen fovann die Kappen ac und ad eingefpannt 
oder eingewölbt find. 
Weil bei den Kreuzgewölben nur die Gradbogen der Wi- 
derlagen benöthigt find, fo dürfen deghalb auch nur die Een 
der damit zu überwölbenden Räume die gehörige Stärke ha 
ben.  Bwifchen diefen Edpfeilern Eönnen allenfalls auf allen 
vier. Seiten überwölbte. Definungen ‚bleiben, oder es bedarf 
doch wenigitens zwifchen den Edpfeilern nur eines Ihwaden 
Mauerwerks; daher fhiden fi die Rreuzgemölbe fehr wohl 
über der Erde oder in den Etagen, ald bei Brau- und Bren- 
nereien, weil man nur, wie gefagt, für die gehörigen Wi: 
derlagen zu den Grundbogen zu forgen hat, wohingegen man 
zu andern Gewölben Yängs durchlaufende Widerlagsmauern 
anlegen müßte, deren Stelle in den Souterraing und Kellern 
Thon die Bundamentmauern vertreten. 
Sm Allgemeinen ift zu bemerken, daß die Gewölbe in 
einem Gebäude nicht eher angefertigt werden müffen, als bis 
das Dach eingededt ift, weil fie jonft von dem darauf fallen: 
den Negen und der Näffe fchadhaft werden. Befonders ift 
eö fehr nachtheilig, wenn Näffe auf die Gewölbe fällt, nac)= 
dem fie fchon mit Erde überfüllt worben. 
$. 131. 
Don Anbringung eines Kellereingangs. 
Endlich ift der Fall anzuführen, wie man fich zu bef= 
fen hat, wenn ein Gouterrain oder Kellereingang unter einer 
Sreitreppe angebracht werden fol, und: die Plinte nicht die 
nöthige Höhe zur Thür hat,
	        
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