Von den Grund- oder. Fundamenfmauern ıc. 361
die zweite be und bf, wo die Steine hund i die Fugen
der erften Schicht decken, der Stein k wird aber nur, fo
wie er gezeichnet ff, zugehauen und eingefest. Auf Diefe
Schicht folgt wieder eine wie. Die erfte u. f. f, und fo bilden
diefe auf einander gelegten Steine gg und hik bie Grade,
zwifchen welchen fovann die Kappen ac und ad eingefpannt
oder eingewölbt find.
Weil bei den Kreuzgewölben nur die Gradbogen der Wi-
derlagen benöthigt find, fo dürfen deghalb auch nur die Een
der damit zu überwölbenden Räume die gehörige Stärke ha
ben. Bwifchen diefen Edpfeilern Eönnen allenfalls auf allen
vier. Seiten überwölbte. Definungen ‚bleiben, oder es bedarf
doch wenigitens zwifchen den Edpfeilern nur eines Ihwaden
Mauerwerks; daher fhiden fi die Rreuzgemölbe fehr wohl
über der Erde oder in den Etagen, ald bei Brau- und Bren-
nereien, weil man nur, wie gefagt, für die gehörigen Wi:
derlagen zu den Grundbogen zu forgen hat, wohingegen man
zu andern Gewölben Yängs durchlaufende Widerlagsmauern
anlegen müßte, deren Stelle in den Souterraing und Kellern
Thon die Bundamentmauern vertreten.
Sm Allgemeinen ift zu bemerken, daß die Gewölbe in
einem Gebäude nicht eher angefertigt werden müffen, als bis
das Dach eingededt ift, weil fie jonft von dem darauf fallen:
den Negen und der Näffe fchadhaft werden. Befonders ift
eö fehr nachtheilig, wenn Näffe auf die Gewölbe fällt, nac)=
dem fie fchon mit Erde überfüllt worben.
$. 131.
Don Anbringung eines Kellereingangs.
Endlich ift der Fall anzuführen, wie man fich zu bef=
fen hat, wenn ein Gouterrain oder Kellereingang unter einer
Sreitreppe angebracht werden fol, und: die Plinte nicht die
nöthige Höhe zur Thür hat,