Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
     
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Ginleitung 
werde ein Bau auf Rechnung oder in Entreprife aus- 
geführt, Dfterd darnacı fehen kann, fo kanrı von ihm 
eine zwecmäßige und dauerhafte Ausführung gefodert 
werben. 
€) Kür die Erfvarung der Unterhaltungstoften der Ges 
bäude wird geforgt, wenn man entfichende Beichadi- 
gungen’ fogleich durch Neparaturen wieder herftellt, und 
einem größern Schaden zuvorfommt, befonders Diejeni= 
gen Mängel an den anfßern Zheilen, welche dad Ein= 
pringen der Naffe verflatten. 
f) Man verführt auch hauptfählich in Abficht des Koften- 
 aufwandes fperfam, wenn man Gebäude, welche we= 
gen ehemaliger fchlechter Bauart, oder, durch) Bernache 
Yiffigung der vorgebachten Neparaturen an einigen 
heilen fhadhaft geworden, nicht gleich ganzlid) ab= 
veißt, und neue an deren Stelle aufführt. Alte Ges 
bäude Eönnen durch zwedmäßige Mittel öfters noch 
‚ Yange Zeit erhalten werden. , Die, Wahl diefer Mittel 
erfodert aber eine genaue Kenntniß, vorzüglich von 
dem Detail der Maurer» und Zimmer = Arbeiten. 
Da 83 num öfters. fomol jungen Baumeiftern ald 
Bauherren hieran fehlt, fo wird nicht felten mit Koftenver= 
fehwendung dem Nathe gewinnfüchtiger Leute gefolgt, und 
ohne Noth zur Aufführung neuer Gebäude gefchritten. 
  
ten Bauens Liegt, fondern es werden dem Entrepreneur gleich 
gewiffe pro Gent = Gelder als fein Profit ausgefegt, für Mas 
terialien und Arbeitslohn aber dasjenige bezahlt, was der 
Anfchlag befagt; alfo gehörige Auffiht. Denn was hilft am 
Ense bei der Revifion ein Regifter von Mängeln und Sehlern, 
die öfters nicht wieder gut gemacht werden Eönnen! Der dem 
Entrepreneur zu machende Abzug ift für bie Sade felbft etwas 
Bmwerklofes; 
  
  
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