390 Dierter Abfhnitt.
MWirthihaftsgebaude erhalten andere ihrer Beftimmung anges -
mefjene Höhen.
Die Die der Mauern un’ Bände betreffend,
fo fönnen die hölzernen Fachwerfs = Wände nicht fchwä=
her gemacht. werden, ald die Breite eines Mauerziegelö
beträgt, um felbige damit auszumauern, da& ift,' 6 bis 7
Zoll, und flärker Eönnen fie wiederum nicht feyn, als die
Länge eines Mauerziegels‘, oder 40 bi8 12 Zoll, weil
auch diefes Die Außerfle Stärke des gewöhnlichen befchla=
genen Bauholzes if. Dergleichen ftarfe hölzerne Wände
werden auch höchftens nur bei hohen hölzernen Thürmen
ea
Die Stärke oder Die der maffiven Mauern hängt
hingegen von ihrer Hohe, von. der Anzahl der Iber einander
fiehenden Stodwerke, von der Belaftung, von dem freien
oder eingefchloflenen Stand derfelben, von der innern Ein:
theilung. des Raums, ‘ob derfelbe nämlich viele und große
Zimmer, oder mehrere Eleinere enthält, fo daß im erften Falle
weniger, und im Jeßtern mehr Scheidewande vorhanden
find, welche dem Ganzen mehr Haltbarkeit und Zufam:
menhang geben, fo wie auch ganz vorzüglich von der Güte
und Seftigfeit der Materialien, deren man fich bedient,
ab. - Ducch Anwendung vieler eifernen Anker Fannı jedoch
auch der Zufammenhang bewirkt, und in biefem Fall die
Mauern fhwächer, als fonft nöthig feyn Re gemacht
werben.
Die Dicke oder Stärke der von gebrannten oder unge:
brannten Steinen aufzuführenden Mauern Fan nicht füglich
ah Fußen und Zollen beftiimmt werden; denn wollte man
38. Mauern 17% oder 2,Fuß ‚di haben, fo würde,
um dies Maaß zu erhalten, bei großen Steinen zuweilen
etwas abgehauen werden müfjen, welches thöricht feyn wür-
de, und eben fo wenig Fann man bei der Dicke einer Mauer
=
gm!
4 nn mn =