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Von den Mauern und Wänden der Gebäude. 435
fertigung derfelben, und befonders die der hängenden Dlafte,
vermehrt.
a8 > Anm. Die häingende Patte- if zwar ein für allemal bei allen -
vr OR De | Gefimfen eingeführt, allein fie erreicht bei unbedeckten ®e-
fimfen gar nicht den Iwed, zu welchem fie eigentlich die-
| nen fol, nämlich, daß das vom Dadhe herunterfliegende
| Negenwafjer davon abträufele. Es würde aber aud bei
Sefimfen von Ziegelfteinen nicht, einmal gut, feyn, wenn
foldhes bald näher gezeigt werden wird.
N die hängende Platte diefen Dienft leiftete, indem die 3ie-
gel dadurch fehr bald ganz verwwittern und herunterfallen
inter Nat würden.
BR Das eigentlihe Abträufen des Negens gefhieht von
KIRT: den das Gefims überdedenden Dacziegein am beften, wie
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Sl daher. ein Gefims mit gewöhnlichen Steinen nd »
ohne eiferne Anker angefertigt werden, fo darf die hängende
Dane | Platte nicht mehr als die halbe Länge eines Steing Aber
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| dem Untergefimfe vorftehen, welches ungefähr 4 bis 5 Zoll Yu
| beträgt-
Dill man’ aber die hangende Matte mehr vorftehen
e lafien, fo müffen dazu größere Steine, als die gemöhnlic chen,
” dig. 59, und auch wol zum. Karniß eigentlich geformte
Steine, Fig. 60, genommen werden. Wenn nun ein folche
müßt ander Gefimsftein etwa 18 Zoll Yang und 3"bis 31, Zoll die ift,
| fo Fann damit Die hängende Matte 8 bi 9 Zoll vor dem
Untergefimfe vorftehend gemauert werden.
der Sefink | Nicht nur bei jedem Gefimfe, fondern vorzüglich bet ;
A folchen weit vorfpringenden ifi e3 nöthig, zwifchen die Kinag:
| gen q und Sparten r, Fig. 154, noch ein Stie aufzlis
mauern, damit das Gefims durch die Kaft Diefer Aufmaues
rung. defto mehr heruntergebrückt werde. Sedoch ift anzumer-
ten, daß der mit xx bezeichnete Raum zwifchen dem Gefirnfe | a
un An? und dem Aufichiebling nieht zugemauert werde, fondern Daß
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