Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

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Von den Mauern und Wänden der Gebäude. 435 
   
   
    
   
   
   
   
   
    
    
    
    
   
    
     
    
   
   
    
    
   
  
fertigung derfelben, und befonders die der hängenden Dlafte, 
vermehrt. 
  
a8 > Anm. Die häingende Patte- if zwar ein für allemal bei allen - 
vr OR De | Gefimfen eingeführt, allein fie erreicht bei unbedeckten ®e- 
fimfen gar nicht den Iwed, zu welchem fie eigentlich die- 
| nen fol, nämlich, daß das vom Dadhe herunterfliegende 
| Negenwafjer davon abträufele. Es würde aber aud bei 
Sefimfen von Ziegelfteinen nicht, einmal gut, feyn, wenn 
  
foldhes bald näher gezeigt werden wird. 
N die hängende Platte diefen Dienft leiftete, indem die 3ie- 
gel dadurch fehr bald ganz verwwittern und herunterfallen 
inter Nat würden. 
BR Das eigentlihe Abträufen des Negens gefhieht von 
KIRT: den das Gefims überdedenden Dacziegein am beften, wie 
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Sl daher. ein Gefims mit gewöhnlichen Steinen nd » 
ohne eiferne Anker angefertigt werden, fo darf die hängende 
  
Dane | Platte nicht mehr als die halbe Länge eines Steing Aber 
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| dem Untergefimfe vorftehen, welches ungefähr 4 bis 5 Zoll Yu 
| beträgt- 
Dill man’ aber die hangende Matte mehr vorftehen 
e lafien, fo müffen dazu größere Steine, als die gemöhnlic chen, 
” dig. 59, und auch wol zum. Karniß eigentlich geformte 
Steine, Fig. 60, genommen werden. Wenn nun ein folche 
müßt ander Gefimsftein etwa 18 Zoll Yang und 3"bis 31, Zoll die ift, 
| fo Fann damit Die hängende Matte 8 bi 9 Zoll vor dem 
Untergefimfe vorftehend gemauert werden. 
der Sefink | Nicht nur bei jedem Gefimfe, fondern vorzüglich bet ; 
A folchen weit vorfpringenden ifi e3 nöthig, zwifchen die Kinag: 
| gen q und Sparten r, Fig. 154, noch ein Stie aufzlis 
mauern, damit das Gefims durch die Kaft Diefer Aufmaues 
rung. defto mehr heruntergebrückt werde. Sedoch ift anzumer- 
ten, daß der mit xx bezeichnete Raum zwifchen dem Gefirnfe | a 
un An? und dem Aufichiebling nieht zugemauert werde, fondern Daß 
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