Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
436 Bierter Abfhnitt. 
diefer Spielraum verbleiben muß, damit der Snagge nicht 
auf dem Gefimfe ftehe. i 
Sollte aber ein fo anfehnlicher Vorfprung der hängen= 
ven Platte verlangt werden, Daß die Gefimöfteine nicht mehr 
mit ihrer, halben Ränge auf dem Untergefimfe ruhen können, 
oder find etwa die Steine fo fehlecht, Daß man. ihnen Die 
Laft des Obergefimfes zu tragen nicht anvertrauen Fan, fo 
müffen eiferne Gefimsanker gebraucht werden, um die hans 
gende Platte zu tragen. Es ift ziemlich gleichgültig, wie 
man  felbige anfertigt, wenn fie nur dem beabfichtigten 
were entfprechen. Einige geben ihnen die Geftalt, Fig. 
155. A undB, wie gewöhnlichen Balfenanfern, nur daß der 
fogendnnte Splint ab alddann horizontal Viegt; dergleichen 
Anker werdem ungefähr 5 bis 6 Fuß, oder etwa bis zum 
dritten Balken aus einander gelegt; man fieht aber daraus, 
daß die Imwifchenweiten ac, unter welchen die Anker nicht 
fortreichen, fi) dennoch felbfl, wermöge der Kohäfion, tragen 
müffen; die Anker aber näher zufammen zu Yegen, würde:zu 
Eoftbar feyn, daher legt man lieber etwa 3 bis 4 Fuß aus 
einander nur bloß flache eiferne Stangen ef, Sig. 156, 
von der Mauer heraus, welche.gleichfalls, nach Erforderniß, 
wenn nämlich die hHängende Matte höher ald die Balken liegt, 
gebogen (gefröpft) werden, und an den Balken befefligt find; 
außerhalb diefer Stangen aber Tommen fodann andere eiferne 
Stangen, der Länge des Gebäudes nad, zu liegen, wodurch 
bewirkt wird, daß die ganze hängende Platte von felbigen 
getragen wird. 
Henn ein Gefims um eine Ede herumgeht, fo fieht 
man aus Fig. 156, daß fich die legtere Art der Unters 
fitbung auf eine fimplere Art, alö nad) Fig. 153. B, ans 
bringen läßt. 
Dergleichen Unterflükung von Eifen muß auch gehörig 
hevvorragen, nämlich fo, Daß der Vorfprung der hängenden 
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