436 Bierter Abfhnitt.
diefer Spielraum verbleiben muß, damit der Snagge nicht
auf dem Gefimfe ftehe. i
Sollte aber ein fo anfehnlicher Vorfprung der hängen=
ven Platte verlangt werden, Daß die Gefimöfteine nicht mehr
mit ihrer, halben Ränge auf dem Untergefimfe ruhen können,
oder find etwa die Steine fo fehlecht, Daß man. ihnen Die
Laft des Obergefimfes zu tragen nicht anvertrauen Fan, fo
müffen eiferne Gefimsanker gebraucht werden, um die hans
gende Platte zu tragen. Es ift ziemlich gleichgültig, wie
man felbige anfertigt, wenn fie nur dem beabfichtigten
were entfprechen. Einige geben ihnen die Geftalt, Fig.
155. A undB, wie gewöhnlichen Balfenanfern, nur daß der
fogendnnte Splint ab alddann horizontal Viegt; dergleichen
Anker werdem ungefähr 5 bis 6 Fuß, oder etwa bis zum
dritten Balken aus einander gelegt; man fieht aber daraus,
daß die Imwifchenweiten ac, unter welchen die Anker nicht
fortreichen, fi) dennoch felbfl, wermöge der Kohäfion, tragen
müffen; die Anker aber näher zufammen zu Yegen, würde:zu
Eoftbar feyn, daher legt man lieber etwa 3 bis 4 Fuß aus
einander nur bloß flache eiferne Stangen ef, Sig. 156,
von der Mauer heraus, welche.gleichfalls, nach Erforderniß,
wenn nämlich die hHängende Matte höher ald die Balken liegt,
gebogen (gefröpft) werden, und an den Balken befefligt find;
außerhalb diefer Stangen aber Tommen fodann andere eiferne
Stangen, der Länge des Gebäudes nad, zu liegen, wodurch
bewirkt wird, daß die ganze hängende Platte von felbigen
getragen wird.
Henn ein Gefims um eine Ede herumgeht, fo fieht
man aus Fig. 156, daß fich die legtere Art der Unters
fitbung auf eine fimplere Art, alö nad) Fig. 153. B, ans
bringen läßt.
Dergleichen Unterflükung von Eifen muß auch gehörig
hevvorragen, nämlich fo, Daß der Vorfprung der hängenden
#